Grundsätzlich ist Biomüll in der Restmülltonne nicht mehr zulässig. Diese Pflicht zur separaten Verwertung ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und aus unserer Satzung, die ab 01.01.2024 gilt. Es gibt nur noch 3 Möglichkeiten: die Biotonne („Holsystem“), das Bringen zum Wertstoffhof („Bringsystem“) oder die Eigenkompostierung.
Kontrollen der einzelnen Restmülltonnen sind nicht vorgesehen. Es erfolgen dieses Jahr und im nächsten oder übernächsten Jahr Analysen des Restmülls, aus denen dann Schlüsse über die Einhaltung der Trennpflicht gezogen werden können.
Da es sich bei der Biotonne nicht um eine Pflichttonne handelt und es die Gebührenstruktur einfach zulässt, gehen wir mit Behältergemeinschaften sehr großzügig um. Das bedeutet, dass Behältergemeinschaften in der Nachbarschaft oder in Mehrfamilienhäusern ohne Einschränkungen möglich sind. Wie untereinander verrechnet wird, ist dann Sache der Behältergemeinschaften selbst. Es muss jemand die Tonne bestellen, der dann als Gebührenzahler belastet wird.
Bei Mehrfamilienhäusern, in denen jeder Haushalt beim Restmüll separat angemeldet ist, muss gegebenenfalls die Hausverwaltung für die Biotonne als „Neukunde“ angelegt werden. Die Verrechnung erfolgt dann über die Nebenkostenabrechnungen. Die Details muss die Hausgemeinschaft selbst regeln.
Die gemeinsame Nutzung von Biotonnen ist möglich. Dazu muss nur ein Haushalt die Biotonne bestellen. Beim angemeldeten Haushalt werden dann die Gebühren dafür veranlagt. Die Kostenaufteilung müssen Behältergemeinschaften untereinander regeln.
Bei Bedarf werden mit Hausverwaltungen spezielle Regelungen getroffen. Dabei sind wir flexibel im Rahmen der Möglichkeiten. Hausverwaltungen wurden bereits angeschrieben und speziell über das Thema informiert.
Ausgabestelle dafür sollen die einzelnen Wertstoffhöfe werden. Geplant ist, dass unter Vorlage der Datenmatrix die Vorsortiergefäße, Bioabfallbeutel sowie die Biofiltereinsätze zu folgenden Gebühren erworben werden können:
Vorsortiergefäß für Bioabfall9,00 €/Behälter (Volumen ca. 10 Liter, geruchs- und flüssigkeitsdicht)
Bioabfallbeutel1,90 €/10 Stück
Biofiltereinsätze für Biotonnen5,80 €/Stück
Biofiltereinsätze für Vorsortiergefäß1,70 €/Stück
Der Biofiltereinsatz besteht aus biologisch aktivem Filtermaterial auf Basis von Kokosfasern. Die Haltbarkeit beträgt rund 24 Monate.
Die Tonnen haben einen Biofilterdeckel, der Hygiene- oder Geruchsbelästigungen bei sachgerechter Nutzung eindämmt. Gegebenenfalls sollte die Tonne insbesondere in den Sommermonaten gereinigt werden.
Nein. Verwendbar sind nur Bioabfallbeutel aus Papier. Bei der Anmeldung einer Biotonne werden jährlich 100 Biomüllbeutel gratis zur Verfügung gestellt. Auch Zeitungspapier kann genutzt werden.
Damit aus Bioabfall wirklich qualitativ hochwertiger Kompost hergestellt werden kann, sind die sogenannten „biologisch abbaubaren“ Tüten aus Maisstärke und „organischem Plastik“ nicht für die Biotonne nutzbar. Grund ist, dass die Vergärungsanlage den Biomüll innerhalb weniger Tage verarbeitet. In dieser kurzen Zeit können die „biologisch abbaubaren“ Tüten nicht verrotten und landen mit den Gärresten/dem Kompost auf den landwirtschaftlichen Flächen. Auch die Anlagentechnik kann dadurch negativ beeinflusst werden.
Die erfassten Bioabfälle werden nach Singen zur RETERRA Hegau-Bodensee GmbH transportiert und in einer Bioabfallvergärungsanlage („Biogasanlage“) behandelt. Durch den Behandlungsprozess werden Strom und Wärme produziert.
Während des Behandlungsprozesses entsteht zum einem ein flüssiges Gärprodukt, das in der Landwirtschaft genutzt wird. Dieses flüssige Gärprodukt unterliegt der Gütesicherung der Bundesgütegemeinschaft Kompost und verbessert bei den Landwirten die Bodenqualität und ersetzt Handelsdünger.
Durch weitere Behandlungsschritte werden die Bioabfälle so aufbereitet, dass eine hohe Reinheit und Qualität eines Komposts entsteht, der ebenfalls in der Landwirtschaft seine Anwendung findet.
Der Landkreis Sigmaringen setzt die gesetzliche Pflicht in die Praxis um, nach der Biomüll getrennt gesammelt und verwertet werden muss. Biomüll darf dann grundsätzlich nicht mehr wie bisher über die Restmülltonne entsorgt werden. Stattdessen muss er entweder über eine Biotonne entsorgt („Holsystem“) oder zum Wertstoffhoff gebracht werden („Bringsystem“). Wer die Möglichkeit dazu hat, kann den Biomüll auch im eigenen Garten kompostieren.
Über die Antwortkarte des Informationsflyers oder über die Internetadresse www.landkreis-sigmaringen.de/buergerdienste. Zur Auswahl stehen dabei Biotonnen mit einem Fassungsvermögen von 60, 120 und 240 Litern.
Für das Bringsystem ist keine Anmeldung erforderlich. Wer sich am Bringsystem beteiligt, kann seinen Biomüll zum Wertstoffhof bringen. Der Biomüll wird dort nicht gewogen und es fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Die Kosten für das Bringsystem sind in den Haushaltsgrundgebühren für den Restabfall enthalten.
Ein Nachweis über die Eigenkompostierung ist nicht nötig. Allerdings lassen sich über die Eigenkompostierung nicht alle Bioabfälle entsorgen. Speiseabfälle oder Schalen von Zitrusfrüchten beispielsweise sollten nicht auf dem Kompost landen.
Für das Sammeln des Biomülls im Haushalt können die Bürgerinnen und Bürger Vorsortiergefäße und Bioabfallbeutel kaufen. Mit der Datenmatrix vom Abfallgebührenbescheid kann beides in Zukunft auf den Wertstoffhöfen erworben werden. Die Möglichkeiten dazu werden rechtzeitig vor dem Start der Biomüllsammlung bis Ende dieses Jahres geschaffen. Wer eine Biotonne bestellt, bekommt ein Vorsortiergefäß und 100 Bioabfallbeutel gratis dazu.
Die Biotonnen werden rechtzeitig vor der Einführung der getrennten Bioabfallsammlung ausgeliefert – voraussichtlich im Oktober/November 2023.
Wer die Biotonne zum 1. Januar 2024 nutzen möchte, sollte sie bis zum 15. Juni 2023 bestellen. Nur dann ist sichergestellt, dass die Biotonne auch rechtzeitig ausgeliefert wird. Biotonnen können aber auch jederzeit nach dem 15. Juni 2023 bestellt werden. Die Lieferung erfolgt dann sobald wie möglich.
Mülltonnen können grundsätzlich mit dafür geeigneten „Schwerkraftschlössern“ ausgestattet und damit verschlossen werden. Das ist auch bei den Biotonnen möglich. Schwerkraftschlösser können auf eigene Kosten im Fachhandel erworben und selbst an die Biotonnen montiert werden. Sollte es bei der Leerung Probleme geben oder das Schloss zerstört werden, übernimmt die Kreisabfallwirtschaft dafür jedoch keine Gewähr.
An der Grüngutsammlung ändert sich nichts. Die Biotonne bietet den Bürgern die Möglichkeit, saftendes Grüngut wie zum Beispiel Rasenschnitt und grüne Pflanzenabfälle auch über die Biotonne zu entsorgen. Nicht in die Biotonne gehören holzige Abfälle.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gerne für Sie unter der Telefonnummer 07571/102-6677 zur Verfügung.