Abfallgebühren
Die Abfallgebühr auf Ihrem Gebührenbescheid setzt sich aus der Grundgebühr und der Gewichtsgebühr zusammen. Die Grundgebühr muss jeder Haushalt unabhängig von den tatsächlichen Leerungen bezahlen. Die Grundgebühr deckt alle Kosten für die Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfe, für die Erfassung von Wertstoffen, Schadstoffen, Grüngutabfällen, ebenso für die Papiertonne, den Abfallkalender und die Betriebsführung der Abfallwirtschaft.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende Gebühren:
Privathaushalte
Bei Privathaushalten ist die Grundgebühr nach der Größe des Haushalts gestaffelt. Die Angaben zu den Haushalten werden regelmäßig mit den Einwohnermeldeämtern der Städte und Gemeinden abgeglichen.
Größe Haushalt |
Gebühr |
1 - Personenhaushalt | 71,40 Euro jährlich |
2 - Personenhaushalt | 96,84 Euro jährlich |
3 - Personenhaushalt | 104,52 Euro jährlich |
4 - Personenhaushalt | 111,12 Euro jährlich |
5 - Personenhaushalt | 117,24 Euro jährlich |
6 - Personenhaushalt | 122,28 Euro jährlich |
Geschäfts- und Gewerbemüll
Bei Geschäften und Gewerbebetrieben richtet sich die Grundgebühr nach der Größe des jeweiligen Abfallgefäßes.
Größe Abfallgefäß |
Gebühr |
60 - Liter Gefäß | 93,60 Euro jährlich |
80 - Liter Gefäß | 109,80 Euro jährlich |
120 - Liter Gefäß | 138,48 Euro jährlich |
240 - Liter Gefäß | 220,68 Euro jährlich |
1.100 - Liter Gefäß | 1.015,20 Euro jährlich (14-tägige Abfuhr) |
1.100 - Liter Gefäß | 2.635,68 Euro jährlich (7-tägige Abfuhr) |
Gewichtsgebühr
Der Gewichtsbetrag beträgt je kg Restmüll 0,15 Euro.
Fallen bei einer Leerung weniger als 5 kg an, wird eine pauschale Mindestgebühr von 0,65 Euro erhoben. Auf die Gewichtsgebühr wird eine Abschlagszahlung erhoben, die dann mit den tatsächliche entstanden Kosten am Jahresende verrechnet wird. Ergibt sich nach Ablauf des „Mülljahres“, wenn das Müllgewicht endgültig feststeht, eine Abweichung, wird entweder eine Nachberechnung der Gebühren oder eine Verrechnung mit den Gebühren des Folgejahres durchgeführt.
Bei der erstmaligen Festsetzung der Gewichtsgebühr (z.B. bei Zuzügen) wird die Müllmenge geschätzt. Dabei werden nach § 24 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung folgendermaßen festgesetzt:
Größe Haushalt |
Müllmenge |
1 - Personenhaushalt | 135 Kilogramm jährlich |
2 - Personenhaushalt | 205 Kilogramm jährlich |
3 - Personenhaushalt | 265 Kilogramm jährlich |
4 - Personenhaushalt | 325 Kilogramm jährlich |
5 - Personenhaushalt | 365 Kilogramm jährlich |
6 - Personenhaushalt | 405 Kilogramm jährlich |
In großen Mehrfamilienhäusern mit einem gemeinsamen Abfallgefäß werden die Gewichtsgebühren von der Kreisabfallwirtschaft direkt mit dem Verwalter oder Eigentümer abgerechnet.