Abfallgebühren

Abfallgebühren

Die Abfallgebühr auf Ihrem Gebührenbescheid setzt sich aus der Grundgebühr und der Gewichtsgebühr zusammen. Die Grundgebühr muss jeder Haushalt unabhängig von den tatsächlichen Leerungen bezahlen. Die Grundgebühr deckt alle Kosten für die Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfe, für die Erfassung von Wertstoffen, Schadstoffen, Grüngutabfällen, ebenso für die Papiertonne, den Abfallkalender und die Betriebsführung der Abfallwirtschaft.

Ab dem 1. Januar 2023 gelten folgende Gebühren:

Privathaushalte

Bei Privathaushalten ist die Grundgebühr nach der Größe des Haushalts gestaffelt. Die Angaben zu den Haushalten werden regelmäßig mit den Einwohnermeldeämtern der Städte und Gemeinden abgeglichen.

Größe Haushalt

Gebühr

1 - Personenhaushalt 65,28 Euro jährlich
2 - Personenhaushalt 88,08 Euro jährlich
3 - Personenhaushalt 94,92 Euro jährlich
4 - Personenhaushalt 100,80 Euro jährlich
5 - Personenhaushalt 106,20 Euro jährlich
6 - Personenhaushalt 110,76 Euro jährlich

Geschäfts- und Gewerbemüll

Bei Geschäften und Gewerbebetrieben richtet sich die Grundgebühr nach der Größe des jeweiligen Abfallgefäßes.

Größe Abfallgefäß

Gebühr


60 - Liter Gefäß 68,52 Euro jährlich
80 - Liter Gefäß 81,12 Euro jährlich
120 - Liter Gefäß 102,48 Euro jährlich
240 - Liter Gefäß 165,36 Euro jährlich
1.100 - Liter Gefäß 909,84 Euro jährlich (14-tägige Abfuhr)
1.100 - Liter Gefäß 2.454,00 Euro jährlich (7-tägige Abfuhr)

Gewichtsgebühr

Der Gewichtsbetrag beträgt je kg Restmüll 0,13 Euro.

Fallen bei einer Leerung weniger als 5 kg an, wird eine pauschale Mindestgebühr von 0,65 Euro erhoben. Auf die Gewichtsgebühr wird eine Abschlagszahlung erhoben, die dann mit den tatsächliche entstanden Kosten am Jahresende verrechnet wird. Ergibt sich nach Ablauf des „Mülljahres“, wenn das Müllgewicht endgültig feststeht, eine Abweichung, wird entweder eine Nachberechnung der Gebühren oder eine Verrechnung mit den Gebühren des Folgejahres durchgeführt.

Bei der erstmaligen Festsetzung der Gewichtsgebühr (z.B. bei Zuzügen) wird die Müllmenge geschätzt. Dabei werden nach § 24 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung folgendermaßen festgesetzt:

Größe Haushalt

Müllmenge


1 - Personenhaushalt 135 Kilogramm jährlich
2 - Personenhaushalt 205 Kilogramm jährlich
3 - Personenhaushalt 265 Kilogramm jährlich
4 - Personenhaushalt 325 Kilogramm jährlich
5 - Personenhaushalt 365 Kilogramm jährlich
6 - Personenhaushalt 405 Kilogramm jährlich

In großen Mehrfamilienhäusern mit einem gemeinsamen Abfallgefäß werden die Gewichtsgebühren von der Kreisabfallwirtschaft direkt mit dem Verwalter oder Eigentümer abgerechnet.