Altfenster aus Holz sind mit Holzschutzmittel behandelt und dadurch als gefährlicher Abfall eingestuft. Auf der Entsorgungsanlage Ringgenbach werden Altfenster gegen eine Gebühr angenommen.
Als Altfenster gilt
|
Als Altfenster gilt NICHT
|
| Fenster komplett mit Glasscheibe |
Flachglas |
| Fenster mit Holzrahmen |
Fenster mit Kunststoff- oder Aluminiumrahmen |
| Fenster mit Verbundrahmen aus Holz und Aluminium |
Fenster, die mit PCB-haltigen Dichtmassen verunreinigt sind |
| Fenster mit Drahtglas |
Holz mit Fremdstoffen (z. B Teerpappe) |
Annahmestellen
Entsorgungsanlage Ringgenbach