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Kreistag

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Altholz

Je nach der Herkunft kann verarbeitetes Holz erhebliche Mengen an gesundheits- und umweltschädlichen Stoffen enthalten. Möbel bestehen aus geleimten, beschichtetem und lackiertem Holz. Fensterrahmen, Außentüren und Bauholz sind mit Holzschutzmitteln behandelt, Zäune, Telegrafenmasten oder Eisenbahnschwellen sind mit Holzschutzmitteln oder Teeröl kesseldruckimprägniert, um sie witterungsbeständig zu machen. Darum ist es wichtig Altholz sachgemäß zu entsorgen, um zu verhindern, dass Schadstoffe freigesetzt werden. 

Als Altholz angenommen wird

NICHT als Altholz angenommen wird

Möbel: Tische, Schränke, Regale, Schubladen, Einbauschränke Hölzer mit Bitumen- oder Betonreste, Gipsanhaftungen
Lackierte Hölzer (Innenbereich):
Stühle, Bretter, Latten, Regale, Tische, Schränke, Spanplatten: beschichtet und unbeschichtet, Schrank- und Stellwände
getränkte Hölzer wie Jägerzaun, Telefonmasten oder Eisenbahnschwellen
Paletten: Einwegpalette beschädigte Mehrwegpalette (unbehandelt) Altholzfenster, Dachpappe, Abbruchholz, Laminatböden
Sonstige Hölzer: Verpackungsmaterial, Holzverschläge, Obstkisten, Kanthölzer Bilderrahmen, Körbe, Besenstiele, Holzspielzeug, Kisten Hölzer mit Polster, verfaulte und pilzbefallene Hölzer sowie alle Hölzer aus dem Außenbereich (Balkonbretter, Sitzbank usw.)


Maßnahme und Annahmebedingungen

Eventuell vorhandene Glaseinsätze und Spiegel bitte vorher zu entfernen und als Restmüll zu entsorgen. Auch andere Materialien bauen Sie soweit möglich aus und entsorgen diese über die entsprechende Sammlung. Metallische Kleinteile wie Schlösser oder Scharniere müssen nicht entfernt werden. Herausragende Nägel sollten aber bitte aus Gründen der Verletzungsgefahr umgelegt werden.

Annahmestellen

Recyclinghöfe
Entsorgungsanlage Ringgenbach
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