Je nach der Herkunft kann verarbeitetes Holz erhebliche Mengen an gesundheits- und umweltschädlichen Stoffen enthalten. Möbel bestehen aus geleimten, beschichtetem und lackiertem Holz. Fensterrahmen, Außentüren und Bauholz sind mit Holzschutzmitteln behandelt, Zäune, Telegrafenmasten oder Eisenbahnschwellen sind mit Holzschutzmitteln oder Teeröl kesseldruckimprägniert, um sie witterungsbeständig zu machen. Darum ist es wichtig Altholz sachgemäß zu entsorgen, um zu verhindern, dass Schadstoffe freigesetzt werden.
Als Altholz angenommen wird |
NICHT als Altholz angenommen wird |
Möbel: Tische, Schränke, Regale, Schubladen, Einbauschränke (alle auseinander gebaut) |
Hölzer mit Bitumen- oder Betonreste, Gipsanhaftungen |
Lackierte Hölzer (Innenbereich): Stühle, Bretter, Latten, Regale, Tische, Schränke, Spanplatten: beschichtet und unbeschichtet, Schrank- und Stellwände (auseinander gebaut) |
getränkte Hölzer wie Jägerzaun, Telefonmasten oder Eisenbahnschwellen |
Paletten: Einwegpalette beschädigte Mehrwegpalette (unbehandelt) | Altholzfenster, Dachpappe, Abbruchholz, Laminatböden |
Sonstige Hölzer: Verpackungsmaterial, Holzverschläge, Obstkisten, Kanthölzer Bilderrahmen, Körbe, Besenstiele, Holzspielzeug, Kisten | Hölzer mit Polster, verfaulte und pilzbefallene Hölzer sowie alle Hölzer aus dem Außenbereich (Balkonbretter, Sitzbank usw.) |
Maßnahme und Annahmebedingungen
Eventuell vorhandene Glaseinsätze und Spiegel bitte vorher zu entfernen und als Restmüll zu entsorgen. Auch andere Materialien bauen Sie soweit möglich aus und entsorgen diese über die entsprechende Sammlung. Metallische Kleinteile wie Schlösser oder Scharniere müssen nicht entfernt werden. Herausragende Nägel sollten aber bitte aus Gründen der Verletzungsgefahr umgelegt werden.