Stabsstelle Sozialplanung

Die Stabsstelle Sozialplanung ist direkt dem Dezernenten für Soziales zugeordnet und umfasst folgende Planungs- und Aufgabenbereiche:

Sozialplanung

Teilhabeplanung für Menschen mit geistiger, körperlicher und / oder mehrfacher Behinderung

  • Unter Teilhabeplanung versteht man die Bestandsaufnahme aller Angebote in der Behindertenhilfe, deren Analyse und passgenaue Weiterentwicklung mit allen beteiligten Akteuren in der „Teilhabekonferenz Landkreis Sigmaringen“.

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    Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen

Psychiatrieplanung für Menschen mit seelischer Behinderung und chronisch psychischer Erkrankung

  • Ziel ist es, den Menschen mit seelischer Behinderung und chronisch psychischer Erkrankung im Landkreis Sigmaringen eine individuelle Unterstützung zukommen zu lassen.

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    Psychiatrieplanung

Kreispflegeplanung

  • Der demografische Wandel stellt uns vor große Herausforderungen hinsichtlich der notwendigen Angebots- und Versorgungsstrukturen für die ältere Generation.

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    Kreispflegeplanung

Vergütungs- und Pflegesatzverhandlungen – Vertragswesen

Die Sozialplanung ist auf Landkreisebene verantwortlich für die Vergütungs- und Pflegesatzverhandlungen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in Altenpflegeeinrichtungen.

Angebote zur Unterstützung im Alltag – Betreuungs- und Entlastungsangebote

Das Grundanliegen von Betreuungs- und Entlastungsangeboten ist es, pflegende Angehörige bei der oft sehr anstrengenden Pflege und Betreuung stundenweise zu entlasten und ihnen ein Freiraum zu verschaffen.

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Angebote zur Unterstützung im Alltag

Regionaler Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds

Der regionale Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds ist ein Zusammenschluss von Fachleuten aus den Bereichen Schule, Bildung und Wirtschaft im Landkreis Sigmaringen. Dieses Gremium entscheidet über die sogenannte Arbeitsmarktstrategie und trifft mittels eines Rankings die Vorauswahl über die Förderung von regionalen Projekteanträgen aus EU-Mitteln.

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Regionaler Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds

Selbsthilfegruppen (SHG)

In Selbsthilfegruppen treffen sich Menschen mit ähnlichen Problemen oder einer gleichen Erkrankung. Sie verstehen, helfen und stärken sich gegenseitig in der Gruppe. Die Stabsstelle Sozialplanung unterstützt den Arbeitskreis der Selbsthilfegruppen organisatorisch / räumlich und verwaltungsmäßig.

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Selbsthilfegruppen (SHG)

Kreisbehindertenbeauftragter

Der Kreisbehindertenbeauftragte setzt sich für die Anliegen der Menschen mit  Behinderung (alle Behinderungsarten – geistig, körperlich, seelisch und oder mehrfach behindert) ein.

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Kreisbehindertenbeauftragter