Teilhabeplanung für Menschen mit geistiger, körperlicher und / oder mehrfacher Behinderung

Mit der Verwaltungsstrukturreform zum 01.01.2005 wurden die Stadt- und Landkreise für alle Bereiche der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zuständig. Diese Zuständigkeit umfasst zum einen die Leistungsträgerschaft für alle Menschen mit Behinderung aus dem Landkreis Sigmaringen und zum anderen die Planungs- und Steuerungshoheit für die Ausgestaltung aller Angebote im Landkreis Sigmaringen.

Dieser hohen Verantwortung hat sich der Landkreis Sigmaringen gemeinsam mit allen Leistungserbringern in der Behindertenhilfe, den Betroffenen- / Angehörigenvertretern, dem Kreisbehindertenvertreter des Landkreises Sigmaringen sowie den örtlichen / kreisübergreifenden Akteuren gestellt. Als begleitendes Gremium wurde die „Teilhabekonferenz Landkreis Sigmaringen“, unter der Federführung des Landkreises Sigmaringen, Dezernat Soziales, gegründet.


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Teilhabeplanung im Landkreis Sigmaringen für Menschen mit geistiger, körperlicher und / oder mehrfacher Behinderung (Stand: Juni 2013)
  • Zum Stichtag 30.06.2017 wurde mit allen Leistungserbringern eine Fortschreibung der Daten vereinbart. Erst mit dem vollständigen Eingang aller Daten, kann mit der Auswertung begonnen werden.

Leitlinien der Teilhabekonferenz Landkreis Sigmaringen
Wegweiser für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg