Regionaler Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds

Der Europäische Sozialfonds Plus stellt in der Förderperiode 2021 - 2027 das zentrale beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union dar. Mit seinen Interventionen soll eine Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheiten, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie einer Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen, erreicht werden. Förderfähig sind dabei ausschließlich Projekte, welche die Chancengleichheit der Geschlechter unterstützen.

Der Europäische Sozialfonds Plus sieht für die soziale Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und Bekämpfung der Armut – wie auch in der ablaufenden Förderperiode - eine regionalisierte Umsetzung der Fördermaßnahmen vor, welche sich auf die Prioritätsachse A des Programms für das Land Baden-Württemberg konzentriert. Hierzu wurden in den Stadt- und Landkreisen schon vor Jahren sogenannte Ständige ESF-Arbeitskreise eingerichtet, in denen die Experten*innen der lokalen Arbeitsmarktpolitik vertreten sind.  Dieser setzt sich zusammen aus Vertretern des Ladkreises Sigmaringen, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters Sigmaringen, der Kammern, der Gewerkschaften, der Arbeitgebervertretung, der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Sigmaringen, der freien Wohlfahrtspflege, des Schulamtes, der Weiterbildungsträger sowie der außerschulischen Jugendbildung.

Hauptaufgabe des regionalen Arbeitskreises ist es, die Förderstrategie für den Arbeitskreis fortzuentwickeln, sowie die eingereichten Förderanträge nach deren Wirksamkeit unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten zu bewerten. Die Fördermittel selbst werden durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg bewilligt. Insgesamt stehen dem Landkreis Sigmaringen in der Förderperiode 2021 - 2027 Fördermittel von jährlich 165.000 Euro zur Verfügung.

Als Träger eines Projekts können Sie zu dessen Durchführung einen Zuschuss von maximal 40 Prozent der förderfähigen Projektkosten erhalten. Um diesen zu erlangen, ist eine sogenannte Kofinanzierung für die verbleibenden Kosten erforderlich. Diese kann sowohl von öffentlicher als auch privater Seite erfolgen. Daneben können aber auch Eigenmittel des Projektträgers zur Kofinanzierung eingesetzt werden. Transferleistungen an die Teilnehmenden wie z. B. ALG-II-Leistungen gelten dagegen nicht als öffentliche Unterstützung und können folglich nicht angerechnet werden.

Sind Sie ein Bildungs- oder Projektträger, der Projekte zur Unterstützung der oben genannten Schwerpunkte anbieten kann? Benötigen Sie Informationen zu Projektinhalten oder der Antragstellung? Dann rufen Sie die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Europäischer Sozialfonds des Landkreises Sigmaringen an:

Herr Günter Kessel, Telefon 07571/102-1030

Wichtige Informationen

Aufruf_ESF_PLUS_2024_AK-ESF_Sigmaringen.pdf

Arbeitsmarkstrategie_Sig_2024_AK_Sitzung.pdf