Wer mit Kraftfahrzeugen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen in , Mietwagen- (§ 49 PBefG) oder Reisebusverkehr (§ 48 PBefG) befördert, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.
Wer mit Kraftfahrzeugen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen in , Mietwagen- (§ 49 PBefG) oder Reisebusverkehr (§ 48 PBefG) befördert, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.
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