Mietwagen- und Mietomnibusverkehr

Wer mit Kraftfahrzeugen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen in , Mietwagen- (§ 49 PBefG) oder Reisebusverkehr (§ 48 PBefG) befördert, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.