Das Landratsamt übt die Rechtsaufsicht über die 25 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Sigmaringen aus. Als Rechtsaufsichtsbehörde nimmt das Landratsamt eine ganze Reihe gesetzlicher Kontroll- und Beratungsaufgaben wahr. Zu den wesentlichen Aufgaben der Kommunalaufsicht gehören:
- Beratung der Städte und Gemeinden sowie die Rechtsaufsicht über die Gemeinden auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, insbesondere im Kommunalverfassungsrecht, im Gemeindewirtschaftsrecht und im kommunalen Abgabenrecht
- überörtliche Prüfung der Gemeinden bis 4.000 Einwohner
- Prüfung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen sowie kommunalen Satzungen
- Mitwirkung bei der Prüfung von Anträgen der Gemeinden auf staatliche Förderungen
- Widerspruchsbehörde in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinden
- Nachprüfstelle für Vergabeverfahren