Kommunalaufsicht

Das Landratsamt übt die Rechtsaufsicht über die 25 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Sigmaringen aus. Als Rechtsaufsichtsbehörde nimmt das Landratsamt eine ganze Reihe gesetzlicher Kontroll- und Beratungsaufgaben wahr. Zu den wesentlichen Aufgaben der Kommunalaufsicht gehören:
  • Beratung der Städte und Gemeinden sowie die Rechtsaufsicht über die Gemeinden auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, insbesondere im Kommunalverfassungsrecht, im Gemeindewirtschaftsrecht und im kommunalen Abgabenrecht
  • überörtliche Prüfung der Gemeinden bis 4.000 Einwohner
  • Prüfung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen sowie kommunalen Satzungen
  • Mitwirkung bei der Prüfung von Anträgen der Gemeinden auf staatliche Förderungen
  • Widerspruchsbehörde in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinden
  • Nachprüfstelle für Vergabeverfahren