Heimaufsicht
Die Heimaufsicht überwacht die Versorgung der Menschen, die auf Grund ihres Alters, wegen Pflegebedürftigkeit oder Behinderung täglich auf Unterstützung angewiesen sind und die daher in stationären Einrichtungen („Heimen“) oder Wohngemeinschaften leben. Ziel ist die Sicherung der Qualität von Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen („Heimen“) und alternativen Wohnformen.
Beratung und Prüfung
Die Heimaufsicht bietet Beratung für Bewohnerinnen und Bewohner der Heime und Wohngemeinschaften, deren Angehörige, und für Betreiber der Einrichtungen. Stationäre Einrichtungen werden regelmäßig unangekündigt überprüft.
Weitere Informationen:
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums Baden-Württemberg beziehungsweise "Neue Wohnformen bei Betreuungs- oder Pflegebedarf".
Zusätzliche Informationen zu alternativen Wohnformen finden Sie auf der Homepage der „Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen Baden-Württemberg“ in Stuttgart.
Planung alternativer Wohnformen für pflegebedürftige Menschen oder für Menschen mit Behinderung
Sie planen, Wohnräume für pflegebedürftige oder behinderte volljährige Menschen anzubieten? Die Heimaufsicht berät Sie gerne. Wenden Sie sich hierzu an eine unserer Mitarbeiterinnen.
Das Landratsamt ist nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
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Sachgebietsleitung Heimaufsicht
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Sachbearbeitung Heimaufsicht
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Sachbearbeitung Heimaufsicht
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Sachbearbeitung Heimaufsicht
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