Sachgebiet

Heimaufsicht

Die Heimaufsicht überwacht die Versorgung der Menschen, die auf Grund ihres Alters, wegen Pflegebedürftigkeit oder Behinderung täglich auf Unterstützung angewiesen sind und die daher in stationären Einrichtungen („Heimen“) oder Wohngemeinschaften leben. Ziel ist die Sicherung der Qualität von Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen („Heimen“) und alternativen Wohnformen.
 
Beratung und Prüfung
 
Die Heimaufsicht bietet Beratung für Bewohnerinnen und Bewohner der Heime und Wohngemeinschaften, deren Angehörige, und für Betreiber der Einrichtungen. Stationäre Einrichtungen werden regelmäßig unangekündigt überprüft.

Weitere Informationen:
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums Baden-Württemberg  beziehungsweise "Neue Wohnformen bei Betreuungs- oder Pflegebedarf".
Zusätzliche Informationen zu alternativen Wohnformen finden Sie auf der Homepage der „Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen Baden-Württemberg“ in Stuttgart.
 
Planung alternativer Wohnformen für pflegebedürftige Menschen oder für Menschen mit Behinderung
 
Sie planen, Wohnräume für pflegebedürftige oder behinderte volljährige Menschen anzubieten? Die Heimaufsicht berät Sie gerne. Wenden Sie sich hierzu an eine unserer Mitarbeiterinnen.

Telefon:
Fax:
07571 102-6499
^
Wo?
St. Anna-Haus
Hohenzollernstraße 8
72488 Sigmaringen
^
Öffnungszeiten

Das Landratsamt ist nur nach Terminvereinbarung geöffnet.

^
Leitung
^
Mitarbeitende
^
Übergeordnete Verwaltungsebene
^
Zugehörige Dienstleistungen