Sachgebiet

Betreuungsbehörde

Nach dem Betreuungsgesetz kann für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenverantwortlich selbst besorgen können und keine ausreichende Vorsorge (z.B. durch eine Vollmacht) getroffen haben, auf Anregung oder von Amts wegen vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung angeordnet werden.

Gerne können Sie sich mit folgenden Anliegen an uns wenden:

  • informieren und beraten zu allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsrecht
  • beraten und unterstützen ehrenamtliche und freiberufliche Betreuer bei der Führung einer Betreuung
  • informieren und beraten über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • beglaubigen (öffentlich) Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • beraten und unterstützen Bevollmächtigte

Weitere Aufgaben sind:

  • Unterstützung der Betreuungsgerichte durch fachliche Stellungnahmen
  • Gewinnung und Vorschlag von geeigneten Betreuern
  • Koordination des Zusammenwirkens von den an der Umsetzung des Betreuungsrechts beteiligten Akteuren

Unsere aktuellen Flyer:

Wer handelt für mich, wenn ich es nicht mehr kann?

Rechtliche Betreuung nach dem Betreuungsgesetz

Ihre Lebenserfahrung reicht für zwei!?

Flyer SKM

Mehr Informationen zum Thema finden Sie bei den zuständigen Ministerien:

Justizministrium Baden-Württemberg
www.justiz.baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Das+Betreuungswesen+in+Baden_Wuerttemberg

und

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html 

und

Wissensportal für ehrenamtliche Betreuuer
www.ehrenamtliche-betreuer-bw.de


Karte_Gebietsaufteilung_Betreuungsbehoerde_26.07.23


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