Untere Aufnahmebehörde
Der Landkreis Sigmaringen ist für die sogenannte vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften zuständig. Wir sind als untere Aufnahmebehörde verpflichtet, geeignete Unterkünfte für die Aufnahme und Unterbringung der Asylbewerber vorzuhalten sowie die Versorgung und Betreuung der zugewiesenen Flüchtlinge sicherzustellen.
Für die Unterbringung der Geflüchteten stehen im Landkreis aktuell 2 Gemeinschaftsunterkünfte an 2 Standorten mit rund 140 Plätzen zur Verfügung:
GU Sigmaringen 1 | 80 Plätze |
GU Sigmaringen 2 | 60 Plätze |
Die Versorgung der Flüchtlinge mit Sach- und Geldleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts richtet sich nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Abwicklung der Leistungsgewährung für Flüchtlinge in der vorläufigen Unterbringung erfolgt im Sachgebiet der Ausländerbehörde.
Die Sozialbetreuung der Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften hat der Landkreis dem Caritasverband Sigmaringen übertragen. Der Sozialdienst der Caritas informiert, berät und unterstützt Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften unter anderem zu Fragen im Asylverfahren oder den Aufenthaltsstatus betreffend, bei sonstigen behördlichen Angelegenheiten sowie bei persönlichen Fragen und Problemen.Weitere Informationen und Ansprechpartner des Sozialdienstes finden Sie beim Caritasverband Sigmaringen.
Weitere Informationen zum Thema Ausländer - Flüchtlinge - Integration im Landkreis Sigmaringen finden Sie unter
Ausländer - Flüchtlinge - Integration
Bitte kommen Sie nur mit einem Termin und mit Mund-Nasen-Bedeckung zu uns.
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Sachgebietsleitung Untere Aufnahmebehörde und Integrationsbeauftragter
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Heimleitung Gemeinschaftsunterkunft
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Sachgebietsleitung Untere Aufnahmebehörde und Integrationsbeauftragter
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Heimleitung Gemeinschaftsunterkunft