Vormundschaften / Pflegschaften
Im Bereich der Vormundschaften übernimmt der Fachbereich Jugend anstelle der Eltern das Sorgerecht für Kinder und Jugendliche bis max. zur Volljährigkeit. Die Pflegschaft bezieht sich nur auf Teile des Sorgerechts. Die Vormundschaft / Pflegschaft wird entweder durch eine gerichtliche Entscheidung oder durch Gesetz (bei minderjährigen Müttern) übertragen.
Das Landratsamt ist nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
- Fitz, Susanna
Sekretariat Beistandschaften/Pflegschaften/Adoptionen - Koch, Ruth
Sekretariat Beistandschaften/Pflegschaften/Adoptionen - Pick, Annegret
Sekretariat Beistandschaften/Pflegschaften/Adoptionen
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Sachgebietsleitung Beistandschaften / Vormundschaften / Pflegschaften / Adoption / Unterhaltsvorschusskasse
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Vormundschaften/Pflegschaften
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