Vormundschaften / Pflegschaften

Im Bereich der Vormundschaften übernimmt der Fachbereich Jugend anstelle der Eltern das Sorgerecht für Kinder und Jugendliche bis max. zur Volljährigkeit. Die Pflegschaft bezieht sich nur auf Teile des Sorgerechts. Die Vormundschaft / Pflegschaft wird entweder durch eine gerichtliche Entscheidung oder durch Gesetz (bei minderjährigen Müttern) übertragen.

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Wo?
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Öffnungszeiten

Das Landratsamt ist nur nach Terminvereinbarung geöffnet.

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Sekretariat
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Leitung
  • Sachgebietsleitung Beistandschaften / Vormundschaften / Pflegschaften / Adoption / Unterhaltsvorschusskasse
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Mitarbeitenden
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen