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Fristen zum Pflichtumtausch - Führerschein in EU - Scheckkartenformat
Führerschein VOR 1999 ausgestellt
Für alle Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, staffelt sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Führerscheininhabers. Dies gilt für alle Fahrerlaubnisinhaber, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, unabhängig ob eines DDR-, BRD- oder sonstigen EU-Papierführerscheins.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhaber | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
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Führerschein AB 1999 ausgestellt
Für alle Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, staffelt sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führescheins. Dies gilt für Fahrerlaubnisinhaber, die noch im Besitz eines unbefristeten EU-Kartenführer-scheins sind, unabhängig vom EU-Ausstellerstaat.
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.03.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
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Bearbeitungszeit: ca. 4 Wochen
Kosten: 25,30 Euro, bei Bedarf zzgl. weitere Kosten (z.B. Expressfertigung).
benötigte Dokumente: Personalausweis/Reisepass, aktuelles biometrisches Foto, alter Führerschein
Zur Dienstleistung "Umtausch in EU-Kartenführerschein beantragen"
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
- Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
- Führerschein (befristet) - Verlängerung beantragen
- Führerschein - Ausländisch umtauschen
- Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
- Führerschein - Ersatz beantragen
- Führerschein - Ersterteilung beantragen
- Führerschein - Erweiterung beantragen
- Führerschein - Umtausch in EU-Kartenführerschein beantragen