Führerscheinstelle

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Fristen zum Pflichtumtausch - Führerschein in EU - Scheckkartenformat

Führerschein VOR 1999 ausgestellt

Für alle Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, staffelt sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Führerscheininhabers. Dies gilt für alle Fahrerlaubnisinhaber, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, unabhängig ob eines DDR-, BRD- oder sonstigen EU-Papierführerscheins.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhaber                    Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später

19.01.2025

.

Führerschein AB 1999 ausgestellt
 
Für alle Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, staffelt sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führescheins. Dies gilt für Fahrerlaubnisinhaber, die noch im Besitz eines unbefristeten EU-Kartenführer-scheins sind, unabhängig vom EU-Ausstellerstaat.

Ausstellungsjahr      Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.03.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

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Bearbeitungszeit: ca. 4 Wochen

Kosten: 25,30 Euro, bei Bedarf zzgl. weitere Kosten (z.B. Expressfertigung).

benötigte Dokumente: Personalausweis/Reisepass, aktuelles biometrisches Foto, alter Führerschein

Zur Dienstleistung "Umtausch in EU-Kartenführerschein beantragen"

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