Verschlüsselter Nachrichtenversand

Sie können mit uns auf verschiedenen Wegen elektronische Nachrichten austauschen. Neben den gängigen Möglichkeiten der Kommunikation mit Hilfe Ihres E-Mail-Programms oder unseres Kontaktformulars stellen wir auch einen Zugang für die elektronische Kommunikation nach Art. 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes Baden-Württemberg zur Verfügung.

§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg
Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Für elektronische Dokumente an Behörden, die verschlüsselt oder signiert sind oder sonstige besondere technische Merkmale aufweisen, ist ein Zugang nur eröffnet, soweit dies ausdrücklich von der Behörde festgelegt oder im Einzelfall zwischen Behörde und Absender vereinbart wurde.

Wir bieten Ihnen somit die Möglichkeit, Nachrichten und Dokumente über eine sichere Verbindung mit uns auszutauschen. Dieses System funktioniert ähnlich einem Postfach bei einem E-Mail-Anbieter im Internet. Der Nachrichtenversand erfolgt verschlüsselt.

Möchten Sie darüber hinaus unsere Antwort auch über das sichere System erhalten, können Sie sich registrieren und anmelden. Sie werden dann bei Eingang einer Nachricht über eine E-Mail an Ihre normale Adresse informiert. Über den folgenden Link können Sie sicher mit uns kommunizieren:

Verschlüsselter Nachrichtenversand

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nach geltendem Recht Dokumente nur dann als eigenhändig unterschrieben gelten, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind.