Wichtige waffenrechtliche Begriffe

Persönliche Eignung

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Sie beispielsweise nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
  • geschäftsunfähig,
  • alkoholabhängig bzw. Alkohol gewohnt oder
  • psychisch krank sind
Auch charakterliche Mängel können die persönliche Eignung in Frage stellen.

Hat die zuständige Behörde Bedenken, ob Sie persönlich geeignet sind, kann sie ein
  • amts- oder fachärztliches oder
  • ein fachpsychologisches Zeugnis verlangen.
Näheres regelt § 6 Waffengesetz.

Zuverlässigkeit

Die zuständige Behörde prüft, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Dazu holt sie folgende Auskünfte ein:
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister
  • Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
  • Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, zuständig ist hier das Landeskriminalamt
Näheres regelt § 5 Waffengesetz.