Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen bedarf einer Genehmigung, die Ihnen die Sprengstoffbehörde erteilt. Falls Sie an einem staatlich anerkannten Grundlehrgang/Wiederholungslehrgang teilnehmen möchten, ist eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, die wir Ihnen gerne rechtzeitig vor Beginn des Lehrgangs ausstellen.
Dienstleistungen:
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 7 des Sprengstoffgesetzes)
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen (§ 20 Sprengstoffgesetz)
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen (§ 27 Sprengstoffgesetz)