Jagdscheine für Ausländer

Für die Erteilung von Jagdscheinen für Ausländer werden weitere Unterlagen benötigt. Bitte setzen Sie sich deswegen rechtzeitig vor Reiseantritt mit uns in Verbindung.

Zuständig ist die untere Jagdbehörde, in deren Bereich der Antragsteller die Jagd ausschließlich oder vornehmlich ausüben will.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Lichtbild (nur bei Neu-Ausstellung oder falls im bisherigen Jagdschein kein weiteres Verlängerungsfeld mehr frei ist)
  • deutscher Jagdschein (falls bereits vorhanden)
  • beglaubigte, vollständige, gut lesbare Kopie von Personalausweis oder Reisepass
  • schriftliche Einladung zur Jagd sowie genaue Angaben über Jagdort/-bezirk, Zeitraum und Gastgeber
  • gültiger ausländischer Jagdschein im Original oder als beglaubigte, vollständige, gut lesbare Kopie (alternativ: Bestätigung der zuständigen Jagdscheinbehörde, dass keine Versagungsgründe vorliegen)
  • bei Jahresjagdscheinen für Ausländer: aktueller Strafregisterauszug des Heimatstaates (nicht älter als 6 Monate, ggf. deutsche Übersetzung beifügen)
  • ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung

An den Nachweis für das Bestehen einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung sind bestimmte Anforderungen zu stellen. Die Bestätigung muss enthalten:

  • den Namen und den Sitz des Versicherungsunternehmens
  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • die Versicherungsscheinnummer
  • die Gültigkeitsdauer der Bestätigung. Dabei muss die Gültigkeitsdauer den beantragten Tages-, Jahres- und Dreijahresjagdschein vollständig umfassen
  • die Aussage, dass die Jagd-Haftpflichtversicherung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Besonders ist auf die Nennung einer ausreichenden Deckungssummer zu achten. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden
  • die Verpflichtung der Versicherung, die Jagdbehörde zu benachrichtigen, wenn die Versicherung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Bestätigung erlischt.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag stets die aktuelle Versicherungsbestätigung bei. Die Versicherungsbestätigung erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft. Bloße Zahlbelege wie Quittungen, Überweisungsbelege oder Policen können nicht anerkannt werden. Die Versicherungsgesellschaft kann uns den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

Bitte beachten Sie: bei Ausländern aus EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz kann die Versicherung ihren Sitz im Herkunftsland haben, in allen anderen Fällen muss der Sitz in Deutschland sein.

  • beglaubigte, vollständige, gut lesbare Kopie des Jägerprüfungszeugnisses (bei erstmaliger Beantragung). Falls Ihnen in Baden-Württemberg bereits ein Jahresjagdschein erteilt worden ist, ist dies nicht erforderlich.                  
  • In Baden-Württemberg werden nur bestimmte ausländische Jägerprüfungen als der deutschen Jägerprüfung gleichwertig anerkannt. Nur bei Gleichwertigkeit kann ein Jahres- bzw. Dreijahresjagdschein erteilt werden. Aus diesem Grund ist die Vorlage des ausländischen Jägerprüfungszeugnisses erforderlich. Ansonsten können nur Tagesjagdscheine ausgestellt werden.

Kosten:

Tagesjagdschein für Ausländer:         40,00 Euro      plus Jagdabgabe 20,45 Euro

Jahresjagdschein für Ausländer:        55,00 Euro      plus Jagdabgabe 38,35 Euro

Dreijahresjagdschein für Ausländer:  95,00 Euro      plus Jagdabgabe 115,05 Euro

Wir möchten Sie bitten, kein Bargeld zu übersenden. Sie erhalten mit Übersendung des Jagdscheins einen Gebührenbescheid. Die Gebühr ist erst nach Ausstellung des Jagdscheins zu bezahlen.