Hegegemeinschaft

Jagdausübungsberechtigte Personen, Inhaberinnen und Inhaber eines Eigenjagdbezirkes und Jagdgenossenschaften mehrerer zusammenhängender Jagdbezirke können sich auf privatrechtlicher Grundlage zusammenschließen, um Maßnahmen der Bejagung, der Hege- und des Wildtiermanagements jagdbezirksübergreifend abzustimmen und nach einheitlichen Grundsätzen durchzuführen.

Die Hegegemeinschaft wird von uns auf Antrag bestätigt, wenn die Hegegemeinschaft in ihren räumlichen Abgrenzungen den Erfordernissen der Hege entspricht. Sie möchten Ihre Hegegemeinschaft anerkennen lassen? Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.