Sachgebiet

Unterhalt

Sie sind Ihren Angehörigen (Ehegatten, Kindern, Eltern) grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Wenn Ihre Angehörigen im Pflegeheim sind, behindert sind oder aus anderen Gründen Sozialhilfeleistungen vom Landratsamt Sigmaringen erhalten, geht der Unterhaltsanspruch, den Ihre Angehörigen gegen Sie haben – kraft Gesetzes – auf das Landratsamt Sigmaringen über.
Sie erhalten daher die so genannte Rechtswahrungsanzeige und die Aufforderung, über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Auskunft zu geben.
Aufgrund Ihrer Angaben wird geprüft, ob Sie unterhaltsfähig sind. Wenn Sie unterhaltsfähig sind, erhalten Sie eine Zahlungsanforderung über die Höhe der Unterhaltsforderung, welche Sie an uns zu zahlen haben. Wir fordern an Stelle Ihrer Angehörigen den Unterhalt von Ihnen um den oben angesprochenen Nachrang der Sozialhilfeleistung wieder herzustellen.
Bei weiteren Fragen nehmen Sie persönlichen Kontakt auf: Frau Baiker, 07571/102-4115.

Fax:
07571 102-4198
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Wo?
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Mitarbeitende
  • Sachbearbeitung Hilfe in Pflegeeinrichtungen Buchstabe A - Bra
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