Sachgebiet

Untere Verkehrsbehörde und Bußgeldstelle


Untere Straßenverkehrsbehörde

Als untere Straßenverkehrsbehörde treffen wir innerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches Entscheidungen zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum (einschließlich der Anordnung von Arbeitsstellen).

Ferner erteilen wir Erlaubnisse für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, den Großraum- und Schwerverkehr, Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Parkerleichterungen.

Zu den Aufgaben der unteren Verkehrsbehörde gehört außerdem die Geschwindigkeitsüberwachung des fließenden Verkehrs. Hierdurch soll die Verkehrssicherheit verbessert und das Unfallgeschehen reduziert werden.

Unsere Zuständigkeit erstreckt sich hierbei auf das gesamte Kreisgebiet, mit Ausnahme der Städte und Gemeinden, die diese Aufgaben in eigener Zuständigkeit ausführen. Dies sind die Verwaltungsgemeinschaften Bad Saulgau  (Stadt Bad Saulgau und Gemeinde Herbertingen) und Pfullendorf (Stadt Pfullendorf, Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee und Wald).

Allgemeine Anfragen können Sie gerne unter post.verkehrsbehoerde(at)lrasig.de an uns richten.

Zentrale Bußgeldstelle

Wir übernehmen alle Aufgaben bei Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, für die das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde zuständig ist. Neben Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften werden auch Zuwiderhandlungen gegen lebensmittel- und baurechtliche Vorschriften, die Gewerbeordnung, gegen das Handwerksrecht, das Schwarzarbeitergesetz, das Abfallrecht, das Naturschutzgesetz, usw. geahndet. Auch die Ahndung von Verstößen gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalrecht) und das Güterkraftverkehrsgesetz gehören zu unseren Aufgaben.
 
Hinweis: Bei Verstößen gegen Vorschriften der StVO, die auf der Gemarkung der Verwaltungsgemeinschaften "Bad Saulgau" mit Sitz in Bad Saulgau und "Pfullendorf" mit Sitz in Pfullendorf begangen oder festgestellt wurden, obliegt die Zuständigkeit der jeweiligen Verwaltungsgemeinschaft selbst.

Zur Online-Anhörung


Zugehörige Dienstleistungen

 


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Wo?
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Öffnungszeiten

Das Landratsamt ist nur nach Terminvereinbarung geöffnet.

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Leitung
  • Sachgebietsleitung, Verkehrsschauen, Verkehrsrechtliche Anordnungen
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Mitarbeitenden
  • Sachbearbeitung Verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen
  • Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, Verstöße gegen Straßenverkehrs-Ordnung sowie Rechtsgebiete Waffengesetz, Infektionsschutzgesetz, Asylgesetz, KrWG, SGB XI
  • Sachbearbeitung Großraum- und Schwerlasttransporte, Erlaubnis für land- u. fortswirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrwegbestimmung/Gefahrgutverordnung
  • Teamleitung Bußgeldstelle, Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aller Rechtsgebiete, Verkehrsschauen, Verkehrsrechtliche Anordnungen
  • Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, Verstöße gegen Straßenverkehrs-Ordnung (nur eigene Geschwindigkeitsüberwachung)
  • Geschwindigkeitsüberwachung
  • Sachbearbeitung Ausnahmegenehmigungen, Parkerleichterungen, Anordnung/Erlaubnis für Veranstaltungen
  • Geschwindigkeitsüberwachung
  • Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, Verstöße gegen Straßenverkehrs-Ordnung (nur eigene Geschwindigkeitsüberwachung)
  • Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, Verstöße gegen Straßenverkehrs-Ordnung (nur eigene Geschwindigkeitsüberwachung)
  • Geschwindigkeitsüberwachung
  • Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, Rechtsgebiet Straßenverkehrs-Ordnung
  • Sachgebietsleitung, Verkehrsschauen, Verkehrsrechtliche Anordnungen
  • Sachbearbeitung Verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen, Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, Rechtsgebiet Straßenverkehrs-Ordnung
  • Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, Verstöße gegen Straßenverkehrs-Ordnung (nur eigene Geschwindigkeitsüberwachung)
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen