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Sachgebiet

Untere Verkehrsbehörde und Bußgeldstelle


Untere Straßenverkehrsbehörde

Wir legen die Verkehrsregelung, Verkehrsführung, Beschilderung und Markierung durch verkehrsrechtliche Anordnungen (einschließlich der Anordnung von Arbeitsstellen im Straßenraum) in unserem Zuständigkeitsbereich fest.
 
Ferner erteilen wir Erlaubnisse für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, den Großraum- und Schwerverkehr, Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Parkerleichterungen.

Zu den Aufgaben der unteren Verkehrsbehörde gehört außerdem die Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung. Hierdurch soll im Landkreis Sigmaringen die Verkehrssicherheit verbessert und das Unfallgeschehen reduziert werden.

Der Zuständigkeitsbereich unserer unteren Verkehrsbehörde erstreckt sich dabei auf das gesamte Kreisgebiet, mit Ausnahme der Städte und Gemeinden, die diese Aufgaben in eigener Zuständigkeit ausführen. Dies sind die Verwaltungsgemeinschaften Bad Saulgau  (Stadt Bad Saulgau und Gemeinde Herbertingen) und Pfullendorf (Stadt Pfullendorf, Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee und Wald).

Zentrale Bußgeldstelle

Wir übernehmen alle Aufgaben bei Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, für die das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde zuständig ist. Neben Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften werden auch Zuwiderhandlungen gegen lebensmittel- und baurechtliche Vorschriften, die Gewerbeordnung, gegen das Handwerksrecht, das Schwarzarbeitergesetz, das Abfallrecht, das Naturschutzgesetz, usw. geahndet. Auch die Ahndung von Verstößen gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalrecht) und das Güterkraftverkehrsgesetz gehören zu unseren Aufgaben.
 
Hinweis: Bei Verstößen gegen Vorschriften der StVO, die auf der Gemarkung der Verwaltungsgemeinschaften "Bad Saulgau" mit Sitz in Bad Saulgau und "Pfullendorf" mit Sitz in Pfullendorf begangen oder festgestellt wurden, obliegt die Zuständigkeit der jeweiligen Verwaltungsgemeinschaft selbst.

Zur Online-Anhörung


Zugehörige Dienstleistungen

 


Telefon:
Fax:
07571 102-6399
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Wo?
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Öffnungszeiten

Das Landratsamt ist nur nach Terminvereinbarung geöffnet.

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Leitung
  • Sachgebietsleitung Untere Verkehrsbehörde und Bußgeldstelle, verkehrsrechtliche Anordnungen, Verkehrsschau, Unfallkommision
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Mitarbeitenden
  • Sachbearbeitung Verkehrsrechtliche Anordnungen
  • Sachbearbeitung von Drogen- und Alkoholdelikten, Verkehrsunfällen und Verstöße gegen das Waffengesetz und das SGB XI
  • Sachbearbeitung Großraum- und Schwerlasttransporte, Erlaubnis für land- u. fortswirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrwegbestimmung/Gefahrgutverordnung
  • Sachgebietsleitung Untere Verkehrsbehörde und Bußgeldstelle, verkehrsrechtliche Anordnungen, Verkehrsschau, Unfallkommision
  • Sachbearbeitung der OWi-/Bußgeldverfahren aus eigener Geschwindigkeitsüberwachung
  • Messbediensteter
  • Sachbearbeitung Ausnahmegenehmigungen, Parkerleichterungen, Anordnung/Erlaubnis für Veranstaltungen
  • Messbediensteter
  • Sachbearbeitung der OWi-/Bußgeldverfahren aus eigener Geschwindigkeitsüberwachung
  • Sachbearbeitung der OWi-/Bußgeldverfahren aus eigener Geschwindigkeitsüberwachung
  • Messbediensteter
  • Sachbearbeitung der durch die Polizei angezeigten Straßenverkehrsverstöße
  • stellv. Sachgebietsleitung Untere Verkehrsbehörde und Bußgeldstelle, Sachbearbeitung Ordnungswidrigkeiten, Einziehung, Anordnung Verkehrszeichen
  • Sachbearbeitung Verkehrsrechtliche Anordnungen, Sachbearbeitung der durch die Polizei angezeigten Straßenverkehrsverstöße
  • Sachbearbeitung der OWi-/ Bußgeldverfahren aus eigener Geschwindigkeitsüberwachung
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen
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