Sachgebiet

Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften, Adoptionen, Unterhaltsvorschusskasse

Beistandschaften

Mit der Beistandschaft werden elementare Rechte des Kindes durchgesetzt. Das Kind hat das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Ohne diese Kennt­nis kann es Ansprüche gegen den Vater (insbesondere Unterhalt, Erbanspruch, Umgangsrecht) nicht geltend machen.

Eine Beistandschaft kann von dem Elternteil beantragt werden, dem die elterli­che Sorge für das Kind allein zusteht oder in dessen Obhut sich das Kind befin­det. Die Inanspruchnahme der Beistandschaft beim Fachbereich Jugend ist dabei kostenfrei.

Auch ohne Einrichtung einer rechtlich verbindlichen Beistandschaft erhalten Alleinerziehende, Kinder und junge Volljäh­rige (bis zum 21. Lebensjahr) Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Unterhaltsrechts.

Die Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Beistandschaft sind über die zuvor genannten Aufga­ben hinaus auch Ansprechpersonen und zuständig für Beurkundungen von Sorgeerklärungen bei nicht verheirateten Eltern, Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltstiteln usw. Das bedeutet unter anderem, dass hier auch freiwillig von den Eltern vereinbarte Regelungen in rechtsverbindlicher urkundlicher Form festgehalten werden können.

Ihre Ansprechperson erreichen Sie unter diesen Telefonnummern:

Ort Telefon
Bad Saulgau, Herdwangen-Schönach, Pfullendorf A - F, M - Z 07571 102-4220

Illmensee, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Wald

07571 102-4237
Beuron, Krauchenwies, Mengen, Ostrach, Scheer 07571 102-4253
Gammertingen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Leibertingen,
Meßkirch, Neufra, Pfullendorf G - L, Sauldorf, Stetten a.k.M., Veringenstadt
07571 102-4241
Bingen 07571 102-4211
Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten
- alle Gemeinden -
07571 102-4211

Vormundschaften und Pflegschaften

Im Bereich der Vormundschaften übernimmt der Fachbereich Jugend anstelle der Eltern das Sorgerecht für Kinder und Jugendliche bis max. zur Volljährigkeit. Die Pflegschaft bezieht sich nur auf Teile des Sorgerechts. Die Vormundschaft / Pflegschaft wird entweder durch eine gerichtliche Entscheidung oder durch Gesetz (bei minderjährigen Müttern) übertragen.

Adoption/ Stiefelternadoption

Die Adoptionsvermittlungsstelle im Jugendamt des Landratsamtes Sigmaringen ist Ansprechpartner in allen Fragen zu diesem Thema. Die Fachkräfte bieten Information, Beratung und Begleitung vor, während und nach der Adoption, insbesondere für:

Personen, die ein Kind aus dem Inland oder dem Ausland adoptieren möchten,

Durchführung der verpflichtenden Beratung im Vorfeld der Stiefkindadoption für alle Beteiligten, sowie Ausstellung des Beratungsscheines,

Stiefeltern, die ihr Stiefkind im Inland oder aus dem Ausland adoptieren möchten,

Verwandte, die ein Kind aus der Verwandtschaft im Inland oder aus dem Ausland adoptieren möchten,

Adoptierte, die auf der Suche nach ihren Wurzeln sind,

Mütter/Eltern, die daran denken, ihr Kind zur Adoption freizugeben.

Nach Abschluss des gerichtlichen Adoptionsverfahrens bietet die Adoptionsvermittlungsstelle Beratung und Unterstützung für alle Beteiligten an, z.B. bei der Bewältigung der Adoptionsfreigabe für leibliche Eltern, bei der Aufklärung des Kindes über seine Adoption oder bei der wechselseitigen Suche von Adoptierten und ihrer Herkunftsfamilie.

Unterhaltsvorschusskasse

Ziel des Unterhaltsvorschussgesetzes ist es, den Schwierigkeiten zu begegnen, die alleinstehenden Elternteilen und Kindern entstehen, wenn der vom Kind ge­trennt lebende Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt. Die Gründe für das Ausbleiben des Unterhaltes sind für die Gewäh­rung nicht ausschlaggebend. So besteht auch bei Verwitwung der Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistung. Auch kommt es nicht auf die Einkommenssituation des alleinerziehenden Elternteiles an.

Die Sozialleistung ist dazu bestimmt, die Doppelbelastung (Sicherung des mate­riellen Unterhalts und persönliche Betreuung des Kindes) des alleinerziehenden Elternteils auszugleichen.

Die Unterhaltsvorschusskasse ist in Buchstabenbereiche aufgeteilt. Dabei ist der Anfangsbuchstabe des Nachnamens maßgeblich.

Erreichen können Sie die Un­terhaltsvorschusskasse über folgende Nummern:

Erster Buchstabe des Nachnamens Telefon
Buchstaben F, H, J, L 07571 102-4210
Buchstaben B, M 07571 102-4229
Buchstaben D, K 07571 102-4251
Buchstaben T, V, W, Z 07571 102-4250
Buchstaben A, I, P, R, U 07571 102-4219
Buchstaben C, E, G, N - O, Q, X 07571 102-4282
Buchstaben S, Y 07571 102-4289
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Wo?
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Öffnungszeiten

Das Landratsamt ist nur nach Terminvereinbarung geöffnet.

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Sekretariat
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Leitung
  • Sachgebietsleitung Beistandschaften/Vormundschaften/Pflegschaften/Adoption/Unterhaltsvorschusskasse
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Mitarbeitenden
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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