Aktuelle Meldung

Veterinärdienst & Verbraucherschutz

Neue Regelungen der Tierschutz-Hundeverordnung


Diese Neuerungen sind noch nicht allen Hundehaltern bekannt, wie die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte des Landkreises Sigmaringen bei ihrer täglichen Arbeit feststellen müssen.

Die Tierschutz - Hundeverordnung trifft Regelungen in mehreren Bereichen:

Unter anderem ist bei der allgemeinen Haltung von Hunden ein ausreichender Auslauf im Freien - außerhalb eines Zwingers - zu ermöglichen. Grundsätzlich aber gilt, dass täglicher Auslauf und Sozialkontakte der Rasse, dem Alter und des Gesundheitszustandes eines Hundes anzupassen sind.

Die Verwendung von Stachelhalsbändern oder anderen schmerzhaften Mittel ist sowohl im alltäglichen Gebrauch als auch in der Hundeausbildung verboten.

Hunde mit Qualzucht-Merkmalen wie beispielsweise Röcheln durch zu kurz gezüchtete Schnauzen dürfen auf Ausstellungen nicht mehr gezeigt werden. Dies gilt auch – wie bisher bereits – für Hunde mit tierschutzwidrig amputierten Ohren und Ruten. Laut Tierschutzgesetz ist die Zucht von Hunden mit Qualzucht-Merkmalen zudem schon lange verboten.

Ab 01.01.2023 treten weitere weiterreichende Regelungen in Kraft: Der klassische Kettenhund war schon seit langem nicht mehr tierschutzkonform – nun gilt dieses Verbot auch für Anbindehaltungen mit einer Laufvorrichtung.

Auch im Bereich der Hundezucht gibt es mit Beginn des neuen Jahres weitreichende Veränderungen. So gilt für gewerbsmäßige Züchter, dass eine Betreuungsperson sich maximal um drei Würfe kümmern darf. Bis zum Alter von zwanzig Wochen brauchen die Welpen darüber hinaus mindestens vier Stunden täglich Umgang mit einer Betreuungsperson. Um eine ausreichende Sozialisation der Welpen zu gewährleisten, sollen die Züchter ihre Welpen an Umweltreize und den Kontakt zu Menschen und Artgenossen gewöhnen. Der Hündin ist ferner spätestens drei Tage vor der erwarteten Geburt eine Wurfbox zur Verfügung zu stellen, in der sie sich in Seitenlage ausstrecken kann.

Bei Fragen kann der Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz unter der Nummer 07571-1027521 gerne kontaktiert werden.