Veterinärdienst & Verbraucherschutz
Trichinenuntersuchungsgebühren
Landkreis übernimmt Trichinenuntersuchungsgebühren bei erlegtem Schwarzwild größtenteils
30.08.2018
Dr. Klaus Bissinger, Leiter des Fachbereichs Veterinärdienst und Verbraucherschutz erklärt:
„Um das Einschleppen der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, möchten wir und das Land Baden-Württemberg die Jägerschaft bei der Reduktion der Wildschweinpopulation unterstützen.“ Indem der Landkreis auf Untersuchungsgebühren verzichtet, ist für Jäger der Anreiz größer, mehr Schwarzwild zu erlegen. Das Land zahlt dem Kreis hierfür einen Zuschuss.
Kostenfrei ist die Trichinenuntersuchung ab dem 1. September bei Wildschweinen, wenn die Proben von amtlich beauftragten Jägern entnommen werden oder wenn die Probennahme und -untersuchung durch amtliches Personal bei Bewegungsjagden durchgeführt wird.
Weiterhin gebührenpflichtig bleibt die Probennahme und Trichinenuntersuchung durch amtliches Personal bei einzeln erlegten Wildschweinen (7,30 € pro Wildschwein).