Veterinärdienst & Verbraucherschutz
Neuregelung der Trichinenuntersuchungsgebühren für den Landkreis Sigmaringen bei erlegtem Schwarzwild zum 1. September 2018
17.08.2018
Zur Vorbeugung gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland unterstützen die Landkreise und das Land Baden-Württemberg im Rahmen des 12-Punkte-Maßnahmenplans die Jägerschaft bei der Reduktion der Wildschweinpopulation auch mittels finanzieller Unterstützung bei der Trichinenuntersuchung. Der Landkreis Sigmaringen übernimmt die Kosten für die Trichinenprobenentnahme und die Trichinenuntersuchung bei den unten beschriebenen Wildschweinen, das Land zahlt hierzu einen Zuschuss.
Diese Regelung tritt zum 1. September 2018 in Kraft und gilt bis auf weiteres, d.h. solange das Land den Zuschuss gewährt.
Keine Gebühren werden ab 1. September 2018 erhoben für:
- die Trichinenuntersuchung von Wildschweinproben, die von amtlich beauftragten Jägern entnommen wurden und denen ein Wildursprungsschein beigefügt ist (amtlich beauftragte Jäger werden von der zuständigen Behörde mit der Trichinenprobenentnahme beauftragt)
- die Trichinenprobenentnahme und die Trichinenuntersuchung von im Rahmen von Bewegungsjagden durch amtliches Personal entnommene Wildschweinproben
Bei Rückfragen können Sie sich gerne über die Telefonnummer 07571 102-7521 an Frau Beil, Dr. Bissinger oder Dr. Ney beim Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz des Landkreises Sigmaringen wenden.