Wasserversorgung

Die Gemeinden und Zweckverbände werden bei technischen Fragestellungen in der Wasserversorgung vom Landratsamt beraten. Dies gilt für den regulären Betrieb ebenso wie bei der Durchführung von Maßnahmen zur Trinkwasserversorgung (z.B. Leitungsbau, Hochbehälter, Filteranlagen).