Immissionsschutz

Das steigende Umweltbewusstsein in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts führte zur  Erkenntnis, dass industrielle und gewerbliche Immissionen ein wachsendes Problem für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellen. Zur Vermeidung und Verminderung dieser Immissionen wurde daher 1974 das Bundesimmissionsschutzgesetz erlassen. Es regelt Genehmigungen für Industrie- und Gewerbeanlagen, um die von diesen ausgehenden Verunreinigungen von Luft, Boden und Wasser sowie Lärmbelästigungen und Erschütterungen zu vermeiden oder zu vermindern.

Generell wird zwischen genehmigungsbedürftigen Anlagen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen unterschieden. Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen handelt es sich in der Regel um größere umweltrelevante Anlagen, die geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorzurufen.

Schwerpunkte im Landkreis bilden derzeit immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für:

Windkraftanlagen

Die ersten Windräder, die in den 1990er Jahren entstanden, waren gerademal 30 m hoch. Etwas höher als das Brandenburger Tor. Heute erreichen die Windkrafträder eine Höhe von weit über 200 m.

Zum Schutz von Mensch und Umwelt müssen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen vielfältige Rahmenbedingungen überprüft werden:

  • Lärmimmissionen
  • Schattenwurf
  • Eisfall
  • Standorteignung
  • Artenschutzrechtliche Prüfungen (Milan, Fledermaus,…)

Fach-Informationen


Biogasanlagen

Im landwirtschaftlich geprägten Landkreis Sigmaringen nimmt die Energieerzeugung aus Biomasse einen immer größeren Stellenwert ein. Im Landkreis werden aktuell 51 Biogasanlagen betrieben. Das in den Anlagen gewonnene Biogas kann nach Aufbereitung direkt in die Gasnetze der Energieversorger eingespeist oder in elektrische Energie umgewandelt werden. Mit der in diesen Prozessen anfallenden Wärme können wiederum thermische Verfahren oder Nahwärmenetze betrieben werden, an die auch private Haushalte angeschlossen werden können.
 
Überschreiten industrielle oder landwirtschaftliche Anlagen eine definierte Größe oder Leistungsfähigkeit, so sind diese nach BImSchG genehmigungsbedürftig. Das Verfahrenshandbuch für Biogasanlagen stellt für den Bereich Immissionsschutz das Verfahren zur immissionsschutzrechtlichen Zulassung von Biogasanlagen in Baden-Württemberg dar.

Formulare Immissionsschutz

Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung (4. BImSchV)
Anzeige einer Biogasanlage nach § 67 Abs. 2 BImSchG
Anzeige einer Änderung nach § 15 Abs. 1 BImSchG
Mitteilung nach § 19 Abs. 2 Störfallverordnung (12. BImSchV)
Verbindliche Erklärung gem. Reduzierungsplan Anhang IV i. V. m. § 5 Abs. 7 der 31. BImSchV
Anzeige und Merkblatt nach § 5 Abs. 2 31. BImSchV
Anzeige einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage

Fach-Informationen

Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg


Gewerbliche Baugesuche

Unter gewerblichen Baugesuche sind gewerbliche Bauvorhaben zu verstehen, die keine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen beinhalten, aber mit dem späteren Betrieb zu Beeinträchtigungen der Nachbarschaft führen können.

Wesentliche Kriterien für die Beurteilung sind dabei

  • Lärm- und Erschütterungen
  • Luftverunreinigungen und Gerüche