Tests auf Covid-19
Testungen werden von den Hausarztpraxen veranlasst, die den Abstrich entweder selbst durchführen oder ihre Patienten an die Schwerpunktpraxen verweisen.
Schwerpunktpraxen in Baden Württemberg
Wenn Sie Fieber und / oder eine Atemwegserkrankung haben oder aus anderen Gründen einen Test benötigen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit Ihrer Hausarztpraxis in Verbindung.
An Wochenenden erreichen Sie den ärztlichen Notfalldienst unter Tel: 116117.
Wer sich ohne Symptome mit einem Schnelltest testen lassen möchte, kann dies in verschiedenen Apotheken im Kreis tun.
Corona-Testangebote in Apotheken
Informationen zum Testen auf den Coronavirus - BW
Berechtigung zur Ausstellung von Testnachweisen
Nach § 22a Abs. 3 IfSG ist ein Testnachweis ein Nachweis über einen Test, der
- vor Ort unter Aufsicht desjenigen Anbieters stattfindet, der das Vorliegen eines Testnachweises überprüfen muss, oder
- im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt, oder
- von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vom 21. September 2021 (BAnz AT 21. September 2021 V1) vorgenommen oder überwacht wurde.
Zusammengefasst sind daher zur Ausstellung von Bescheinigungen berechtigt:
Dienstleister, Veranstalter und Einrichtungen, die gemäß der jeweils gültigen CoronaVO die Testnachweise kontrollieren müssen, für ihre Kunden/Besucher,
die für die Testung verantwortlichen Personen in Betrieben, die ausschließlich ihr Personal testen,
Coronateststellen, die vom Gesundheitsamt beauftragt sind oder gemäß TestVO berechtigt.
Anträge auf Beauftragung als Leistungserbringer für Bürgertestungen
Möchten Sie gemäß Coronavirus-Testverordnung die Beauftragung als Leistungserbringer beantragen, senden Sie bitte eine formlose E-Mail an: verwaltungga@lrasig.de . Welche Unterlagen für die Beauftragung erforderlich sind, wird Ihnen dann mitgeteilt.
Aufgrund des großflächigen Entfalls der 3G-Pflicht sehen wir aktuell im Landkreis Sigmaringen keinen Bedarf an Neubeauftragungen.
Einige Gemeinden im Landkreis sowie das Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Sigmaringen e. V. bieten selbst weitere Testmöglichkeiten.
Wann sich wer testen lassen kann und was zu beachten ist, erfahren Sie auf den Internetseiten oder Veröffentlichungen der Gemeinden sowie des DRK:
Die Kommunen im Landkreis Sigmaringen / SIG-Testmodell
Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Sigmaringen e. V.
Bad Saulgau
Meßkirch
Neufra
Ostrach
Pfullendorf
Schwenningen
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Stetten a.k.M.
Welche Antigen-Schnelltests sind geeignet?
Die Liste des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet eine
n Überblick über die Antigen-Tests, die nach Herstellerangaben die Mindestkriterien erfüllen und die erstattungsfähig nach Coronavirus-Testverordnung-TestV sind. Grundlage für die Aufnahme in diese Liste sind Eigenangaben des Herstellers, die mit Mindestanforderungen des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) abgeglichen werden.
Das Paul-Ehrlich-Institut führt zusätzlich eine vergleichende Bewertung von Antigen-Schnelltests im Labor durch. Wenn sich zeigt, dass ein Test diese Evaluierung besteht, wird er in der Liste "Vergleichende Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2 Antigenschnelltests" des Paul-Ehrlich-Instituts aufgeführt. Erfüllt ein Test diese Evaluierung nicht, wird er aus der Liste des BfArM gestrichen.
PEI-Liste
Das Gesundheitsamt empfiehlt grundsätzlich nach Möglichkeit nur solche Tests anzuwenden, die die
Kriterien des Paul-Ehrlich-Institutes erfüllen und auf der Liste „Vergleichende Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2 Antigenschnelltests" gelistet sind.
Liste der zugelassenen Selbsttests:
Mein Test ist positiv – was muss ich tun?
Bei einem positiven Testergebnis ist davon auszugehen, dass Sie andere Personen anstecken können, auch wenn Sie keine Symptome haben. Coronavirus-Infektionen verlaufen in vielen Fällen ohne Symptome. Beachten Sie die Vorgehensweise der Merkblätter des Sozialministeriums.