Aktuelle Meldung

Straßenbau

Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen


Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen zu vermeiden bzw. zu entfernen. Nach der Straßenverkehrsordnung hat der Verantwortliche die Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Bis dahin sind die Verunreinigungen ausreichend kenntlich zu machen, wie zum Beispiel mit einem Warndreieck.

Werden Gegenstände oder Verunreinigungen von dem Verantwortlichen nicht rasch entfernt, so kann die zuständige Behörde diese auf Kosten des Verantwortlichen beseitigen lassen.

Alle Verkehrsteilnehmer werden um erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht gebeten.