Straßenbau
Grundstückseigentümer müssen Sichtfeldern an Straßeneinmündungen und Kreuzungen freihalten
26.08.2020
„Beispielsweise wird es jetzt, wo der Mais höher wird, an manchen Kreuzung an einem Feld unübersichtlich“, erklärt Franziska Rumpel, Leiterin des Fachbereichs Straßenbau. „Grundstückseigentümer müssen Pflanzen, Zäune, Stapel, oder Haufen beseitigen, wenn sie die Sicht behindern und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist.“ Denn bei schlechter Sicht an Aus- und Einfahrten kann es schnell zu Unfällen kommen.
Ein Verkehrsteilnehmer sollte stehend an einer Einfahrt auf eine Straße, auf der 100 km/h erlaubt ist, 200 Meter in jede Richtung blicken können. Bei Tempo 70 km/h reduziert sich die erforderliche Sicht auf 110 Meter je Richtung. Das Landratsamt bittet Grundstückseigentümer dies zu beachten.
Für weitere Fragen und Informationen stehen Ihnen die Straßenmeistereien des Landratsamtes Sigmaringen gerne zur Verfügung.
- Straßenmeisterei Bad Saulgau: 07581 / 50 87 - 0
- Straßenmeisterei Meßkirch: 07575 / 925 03 - 0
- Straßenmeisterei Sigmaringen: 07571 / 7435 - 0