Straßenbau
Verunreinigungen
27.08.2018
Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen zu vermeiden bzw. diese gegebenenfalls wieder zu entfernen.
Der Verantwortliche muss die Verunreinigung nach der Straßenverkehrsordnung unverzüglich beseitigen. Bis dahin sind die Verunreinigungen ausreichend kenntlich zu machen.
Werden Gegenstände oder Verunreinigungen von dem Verantwortlichen nicht rasch entfernt, so kann die zuständige Behörde diese auf Kosten des Verantwortlichen beseitigen lassen.
Es werden alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht gebeten.