Fachbereich Soziales

Der Fachbereich Soziales ist für die Sicherstellung sozialer Leistungen auf Kreisebene verantwortlich und trägt dazu bei, dass individuelle Notlagen vermieden werden. Dieses Spektrum umfasst persönliche und wirtschaftliche Hilfen für Menschen, investive Förderung von Einrichtungen und Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Kommunen.
 
Einen wesentlichen Teil dieser Arbeit umfasst die Sozialhilfe. Es handelt sich um folgende Leistungen:
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Leistungen für Flüchtlinge in der kommunalen Anschlussunterbringung
 
Hierzu zählen auch die Beratungsleistungen der
  • Schuldnerberatung und des
  • Pflegestützpunktes
 
Neben diesen klassischen kommunalen Aufgaben der Sozialhilfe werden auch staatliche Aufgaben wahrgenommen. Hierzu zählen beispielsweise
  • Wohngeld
  • Ausbildungs- und Weiterbildungsförderung (BAföG/AFBG)
  • Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
  • Soziales Entschädigungsrecht

Der Fachbereich Soziales steht Ihnen gerne zur Verfügung, damit Sie sich informieren und beraten lassen können und unterstützt Sie, wenn Sie Leistungen geltend machen wollen.

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