Bildung und Teilhabe

Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe

Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket?

Ihr Kind hat nur Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket, wenn es eine der folgenden staatlichen Leistungen (sog. Grundleistung) bezieht:

1. Wohngeld
2. Kinderzuschlag
3. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
4. Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
5. Leistungen nach § 2 oder § 3 Asylbewerberleistungsgesetz
6. Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. Sozialgeld vom Jobcenter

Was müssen Sie tun, um Leistungen aus dem Bildungspaket zu erhalten?

Einen Antrag stellen – bei der für Sie zuständigen Behörde. Bei Grundleistung 1. bis 5. ist das Landratsamt Sigmaringen (Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen) zuständig, bei Grundleistung 6. ist das Jobcenter Landkreis Sigmaringen (In der Au 20, 72488 Sigmaringen) zuständig. Beide Stellen nutzen das gleiche Antragsformular.

Welche Leistungen beinhaltet das Bildungspaket?

1. eintägige Schulausflüge/Ausflüge im Kindergarten
2. mehrtägige Klassenfahrten
3. persönlicher Schulbedarf (für z.B. Schulranzen, Stifte, Hefte, Taschenrechner) – hier gibt es Pauschalbeträge zum ersten und zweiten Schulhalbjahr
4. notwendige Schülerbeförderungskosten
5. ergänzende angemessene Lernförderung – hierfür muss die Schule die Notwendigkeit bestätigen, (wenn z.B. die Versetzung gefährdet ist)
6. gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
7. Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Mitgliedsbeiträge im Sportverein, Musikunterricht, Teilnahme an Freizeiten) – hier gibt es einen Zuschuss in Höhe von maximal 15,00 Euro pro Monat

Fax:
07571 102-4198
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