Wohngeldbehörde

Informationen zur Wohngeldreform zum 01.01.2023

Zum 01.01.2023 tritt eine Wohngeldreform in Kraft, nach der wesentlich mehr Personen/Haushalte als bisher wohngeldberechtigt sind.

Bitte beachten Sie, dass Haushalte, die in 01/2023 bereits Wohngeld beziehen, rückwirkend zum 01.01.2023 einen Wohngeldbescheid erhalten, in dem das bisherige Wohngeld auf das neue Wohngeld umgerechnet werden. Den Bescheid sowie die Zahlung erhalten sie aber voraussichtlich erst in 03/2023.

Wer neu Wohngeldbeantragen möchte hat die Möglichkeit, zur Fristwahrung zunächst den unten stehenden formlosen Wohngeldantrag zu stellen. Im Anschluss daran können Sie ohne Zeitdruck innerhalb eines Monats den formellen Wohngeldantrag nachreichen.

Formloser Wohngeldantrag

Antrag Mietzuschuss

Antrag Lastenzuschuss

Aufgrund der großen Menge von eingehenden Wohngeldanträgen ist leider damit zu rechnen, dass sich die Bearbeitung Ihres Antrages verzögern wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen und persönlichen Vorsprachen ab. Die telefonische Erreichbarkeit der Wohngeldstelle wird bis auf weiteres auf täglich 10 bis 12 Uhr eingeschränkt. Wir sind bemüht, die eingehenden Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten.

Wesentliche Änderungen, z. B. Einkommens- oder Mieterhöhungen bzw. -verringerungen um mehr als 15 %, Änderung der Zahl der im Haushalt lebenden Personen, Beantragung von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (ab 01.01.2023 von Bürgergeld) sind unaufgefordert und umgehend mitzuteilen.

Personen, die im Zeitraum September 2022 bis Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld erhalten, haben auch einen Anspruch auf den zweiten Heizkostenzuschuss und erhalten zu gegebener Zeit einen entsprechenden Bescheid, der automatisiert erstellt wird. Eine gesonderte Antragstellung auf diesen Heizkostenzuschuss bei der Wohngeldstelle ist daher nicht erforderlich.

Näherer Informationen zur Wohngeldreform erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau unter www.bmwsb.bund.de

Ihre Wohngeldstelle

Fax:
07571 102-4198
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Wo?
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Leitung
  • Sachgebietsleitung Besondere Lebensumstände und Wohnen und stellvertretende Fachbereichsleiterin
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Mitarbeitenden
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen