Dienstleistung

1. Rechtliche Betreuung

Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet für volljährige Menschen, die aufgrund ihrer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder einer Demenzerkrankung nicht oder teilweise nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Die Betreuung wird je nach Erforderlichkeit für bestimmte Aufgabenkreise wie Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Behördenangelegenheiten und Anderes eingerichtet.
 
Eine Betreuung wird auf Antrag des betroffenen Menschen oder auf Anregung durch Dritte eingerichtet. Im Rahmen des Betreuungsverfahrens wird geprüft, ob die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung erforderlich ist, wer als Betreuer bestellt werden kann und in welchen Bereichen diese erforderlich ist.
 
Der rechtliche Betreuer ist Rechtsbeistand und vertritt den betreuten Menschen nach außen, er ist zugleich sein Ansprechpartner, der seine Angelegenheiten zum Wohle des Betreuten nach bestem Wissen und Gewissen regelt. Der Betreuer ist je nach Aufgabenkreis auch Ansprechpartner für das Heim, den Arzt und ähnliche Ansprechpersonen. Als Betreuer werden zunächst Angehörige oder Ehrenamtliche vorgesehen, sollten diese nicht zur Verfügung stehen, werden Berufsbetreuer eingesetzt.  
 
Eine Anregung zur rechtlichen Betreuung geben Sie ab:
 
beim Amtsgericht Sigmaringen
 
zuständig für: Beuron, Bingen, Gammertingen, Herdwangen-Schönach, Hettingen, Illmensee, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Meßkirch, Neufra, Pfullendorf, Sauldorf, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten a.k.M., Veringenstadt und Wald
 
oder beim Amtsgericht Bad Saulgau
 
zuständig für: Bad Saulgau, Mengen, Scheer, Herbertingen, Ostrach und Hohentengen

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