Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen
Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz
Für die Bearbeitung der Angelegenheiten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ist die beim Landratsamt Ravensburg eingerichtete gemeinsame Dienststelle zuständig.
Diese Stelle betreut die betroffenen Personen in den Landkreisen Ravensburg und Sigmaringen.
Diese Stelle betreut die betroffenen Personen in den Landkreisen Ravensburg und Sigmaringen.
Wenn Sie mit der vom Versorgungsamt getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
keine