Dienstleistung

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für

  • die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie
  • die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.

Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

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Mitarbeitenden
  • Sachbearbeitung Verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen
  • Sachbearbeitung Großraum- und Schwerlasttransporte, Erlaubnis für land- u. fortswirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrwegbestimmung/Gefahrgutverordnung
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn

  • für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
  • geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
  • Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
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Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich (möglich auch per Fax) bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, in dem die Fahrt beginnt beziehungsweise Ihre Betriebsstätte oder Zweigniederlassung liegt. Sie müssen ein vorgeschriebenes Formular verwenden. Abhängig von der zuständigen Stelle erhalten Sie es dort oder können es im Internet herunterladen.

Schneller und komfortabler ist der Antrag über das Internet mithilfe des Onlinedienstes "VEMAGS - Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte".

Die Straßenverkehrsbehörde hört die vom Transport und von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen an. Nach Vorliegen aller Stellungnahmen erteilt sie einen Bescheid. Sie erhalten diesen zusammen mit Auflagen und Bedingungen. Bei Antragstellung über "VEMAGS" erhalten Sie den Bescheid vorab per Fax und nachträglich noch per Post.
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Erforderliche Unterlagen

Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

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Kosten/Leistung

je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis

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Rechtsgrundlage