Grünland

Fast 20.000 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche werden im Landkreis Sigmaringen als Grünland bewirtschaftet. Es ist die ganze Bandbreite der Nutzungsformen vorhanden - von der extensiv genutzten FFH-Heuwiese bis zu der intensiv genutzten, vielschnittigen Wiese mit Silagegewinnung. Das Grünland dient in erster Linie der Produktion von Grundfutter und damit der Erzeugung von Milch und Fleisch.
 
Der Fachbereich Landwirtschaft steht Ihnen als Berater in Sachen Grünlandbewirtschaftung gerne zur Verfügung.

Fachinformationen

LAZBW Aulendorf Grünlandwirtschaft

Grünlandumwandlungsverbot

Nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) besteht die Pflicht, Dauergrünland zu erhalten. Dauergrünland umzubrechen, ist verboten. Das Umbruchverbot gilt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, flächendeckend in Baden-Württemberg und ist von allen Betrieben einzuhalten.

Ab dem Jahr 2023 werden wesentliche Verpflichtungen aus dem Greening der Jahre 2015 bis 2022 zum Erhalt des Dauergrünlands bei der Konditionalität fortgeführt. Nach dem GLÖZ 1 „Erhalt von Dauergrünland“ darf die Umwandlung von Dauergrünland grundsätzlich nur mit Genehmigung erfolgen (GLÖZ = Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand).
 
In nahezu allen Fällen ist vor dem Umbruch von Dauergrünland eine Genehmigung einzuholen bzw. ein Tausch von Grünland mit Ackerland zu beantragen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden naturschutz-, bodenschutz- und wasserrechtliche Bestimmungen überprüft. Einen Antrag auf Grünlandumwandlung können Sie beim Fachbereich Landwirtschaft stellen.

Ansprechpartnerin

Christa Wieland   Wasserschutz, Grünlandumwandlung
Zimmer A 210 Telefon: 07571 102-8625  E-Mail: Christa.Wieland(at)lrasig.de  Weitere Informationen