Aktuelle Meldung

Landwirtschaft

FAKT II-Förderantrag


Die landwirtschaftlichen Betriebe, die am neuen Agarumweltprogramm FAKT II ab 2023 teilnehmen möchten, müssen im Zeitraum vom 08.12.22 bis einschließlich 31.01.2023 über das Internet – Anwendungsprogramm FIONA den FAKT II-Förderantrag stellen. Über den Gemeinsamen Antrag 2023 können keine zusätzlichen FAKT-Maßnahmen mehr beantragt werden (Ausnahme: Neuantragsteller im Frühjahr 2023).

Die Antragsteller erhalten nach der Antragstellung, voraussichtlich Anfang März 2023, einen Förderbescheid, in dem die Verpflichtungen und Laufzeiten der beantragten FAKT II-Maßnahmen festgelegt werden.

Der Auszahlungsantrag für die FAKT II-Teilmaßnahmen erfolgt dann mit dem Gemeinsamen Antrag.

Die FAKT II-Broschüre, die Kombinationstabelle sowie das Handbuch und neue Schulungsvideos zum FAKT-Förderantrag sind im Internet unter www.ga-sig.de eingestellt.

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