Nach Neuzuweisung der Zahlungsansprüche (ZA) im Antragsjahr 2015 ist erstmals ab dem Jahr 2016 eine Übertragung an andere Antragsteller möglich. Eine Übertragung von ZA erfolgt im Rahmen von privatrechtlichen Vereinbarungen und kann damit jederzeit vorgenommen werden. Eine Übertragung kann z.B. durch einen Kaufvertrag, Übertragungsvertrag oder Pachtvertrag zwischen den Beteiligten zustande kommen.
Die vorgenommene Übertragung von Zahlungsansprüchen ist dem Fachbereich Landwirtschaft - als die für Sie zuständige untere Landwirtschaftsbehörde - innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Die Mitteilung zur ZA-Übertragung erfolgt entweder
- online durch den Abgeber und Übernehmer der ZA in der ZID-Datenbank unter www.zi-daten.de oder
- mit dem Übertragungsformular, welches bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde einzureichen ist.
Weitere Informationen zur Übertragung von Zahlungsansprüchen und den Übertragungsfristen finden Sie in unserem Merkblatt.