Nach Neuzuweisung der Zahlungsansprüche (ZA) im Antragsjahr 2015 ist erstmals ab dem Jahr 2016 eine Übertragung an andere Antragsteller möglich. Eine Übertragung von ZA erfolgt im Rahmen von privatrechtlichen Vereinbarungen und kann damit jederzeit vorgenommen werden. Eine Übertragung kann z.B. durch einen Kaufvertrag, Übertragungsvertrag oder Pachtvertrag zwischen den Beteiligten zustande kommen.
Die vorgenommene Übertragung von ZA ist dem Fachbereich Landwirtschaft als die für Sie zuständige untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Die Mitteilung erfolgt entweder über
Die vorgenommene Übertragung von ZA ist dem Fachbereich Landwirtschaft als die für Sie zuständige untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Die Mitteilung erfolgt entweder über
- das Online-Meldeverfahren in der ZID unter www.zi-daten.de oder
- durch formulargebundene Meldung mit dem Übertragungsformular auf dem Postweg.