Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO)

Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) dient dem Schutz von Rohwässern in Wasserschutzgebieten vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge aus der Landbewirtschaftung. Je nach Schutzzone gelten für die Landwirtschaft unterschiedliche Einschränkungen der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung (Allgemeine Schutzbestimmungen nach § 4 der SchALVO).

Die SchALVO weist in Abhängigkeit von den gemessenen Nitratkonzentrationen im Rohwasser und einem Trendkriterium Wasserschutzgebiete in verschiedenen Nitratklassen aus. Dabei gelten in den Nitratproblem- und Nitratsanierungsgebieten die besonderen Schutzbestimmungen nach § 5 der SchALVO. Für diese wird ein finanzieller Ausgleich gewährt.

In Nitratsanierungsgebieten sowie in Wasserschutzgebieten, für die eine vertragliche Regelung mit der Wasserbehörde besteht, können zusätzliche Maßnahmen gegen Ausgleich durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Wasserbehörde.

Der Maßnahmenkatalog kann hier heruntergeladen werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Wasserschutzgebieten und den Schutzbestimmungen der SchALVO.