Fachstelle für Kindertagespflege

Was ist Kindertagespflege?

Bei Kindertagespflege handelt es sich um eine  familiennahe Betreuung von Kindern im Alter von 0-14 Jahren. Sie umfasst einen Teil des Tages, oder ist ganztags (Kinder unter 3 Jahren); sie umfasst mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgeld und ist auf mehr als 3 Monate angelegt.

Der Förderauftrag umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung eines Kindes (§22, SGB VIII).
Im Gegensatz zur Kindertagesstätte handelt es sich  um eine Betreuungsform durch Tagespflegepersonen, die die Kinder entweder in ihrem eigenen Haushalt, im Haushalt der Kinder oder in „anderen geeigneten Räumen“ betreuen.
Die Kinderbetreuung durch eine qualifizierte Tagesmutter oder einen qualifizierten Tagesvater zeichnet sich vor allem durch eine besondere Flexibilität der Betreuungszeiten aus. So lässt sich für die Eltern -Familie und Beruf- gut vereinbaren.

Wie wird man Kindertagespflegeperson?

Tagesmütter und Tagesväter werden im Rahmen eines Hausbesuchs auf ihre persönliche Geeignetheit überprüft. In diesem Zusammenhang findet eine Sichtung ihrer Räumlichkeiten statt. Sie erlangen Kenntnisse in der Betreuung von Kindern über einen Qualifizierungskurs. Erst danach erhalten sie vom Jugendamt, Fachstelle für Kindertagespflege, eine Pflegeerlaubnis.  Regelmäßige Fortbildungen im Anschluss daran sichern die Qualität ihrer Arbeit.

Besonderheiten der Kindertagespflege

Kindertagespflege...

  •     ...ist ein vor dem Gesetz gleichwertiges Kinderbetreuungsangebot.
  •     ...ist ein familiennahes / familienähnliches Betreuungsangebot.
  •     ...agiert mit flexiblen und verlässlichen Betreuungszeiten.
  •     ...ist eine höchstpersönlich zu erbringende soziale Dienstleistung.

Tagespflegepersonen...

  •     ...können fünf Kinder gleichzeitig und bis zu zehn Kinder im Wechsel betreuen.
  •     ...agieren überwiegend in ihrem Haushalt
  •     ...sind nebenberuflich selbstständig tätig.
  •     ...brauchen kein Gewerbe anzumelden und keine Betriebserlaubnis
  •     ...brauchen eine Pflegeerlaubnis.
  •     ...erhalten ihr Leistungsentgelt aus öffentlichen Mitteln (Jugendamt) oder auf Basis privater Bezahlung.
  •     ...sind ab bestimmten Einkommensgrenzen sozialversicherungspflichtig.


Leistungen der Fachstelle

Erstberatung von interessierten Tagespflegepersonen

  • Informationserteilung über den Ablauf des Verfahrens zum Erhalt einer Pflegeerlaubnis (Voraussetzungen, Räumlichkeiten, Geldleistungen, Versicherungen, Vermittlung, Werbung)
  • Beratung für Kindertagespflege "in anderen geeigneten Räumen"

Hausbesuch  zur Feststellung der persönlichen Geeignetheit und zur Sichtung der Räumlichkeiten auf Grundlage von § 23, SGB VIII in Verbindung mit § 43, SGB VIII.

Hier werden folgende Punkte überprüft:

  • Persönlichkeit
  • Sachkompetenz
  • Kooperationsbereitschaft
  • Räumlichkeiten

Erteilung einer Pflegeerlaubnis

  • Vorläufige Pflegeerlaubnis für ein Jahr
  • Endgültige Pflegeerlaubnis für (vorläufig) fünf Jahre nach Absolvierung des gesamten Qualifizierungskurses

Wie kann ich Tagespflegeperson werden?

Informationen zu den Voraussetzungen um selbst Kinder im Rahmen der Kindertagespflege zu betreuen und Informationen zur Qualifizierung finden Sie unter diesem Link.

Ansprechpartnerin

Carina Alber

Fax:
+49 7571 102-4299
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Wo?
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Öffnungszeiten

Das Landratsamt ist nur nach Terminvereinbarung geöffnet.

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Leitung
  • Sachgebietsleiterin Familienförderung und Kindertagesbetreuung
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Mitarbeitende
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen