Wie wird ein Kind zum Pflegekind?
Wenn Eltern sich entscheiden, ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer in einer ihnen zunächst fremden Familie in Vollzeitpflege unterzubringen, so ist dem in der Regel ein längerer Beratungsprozess durch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamts voraus gegangen. Diese Entscheidung fällt allen Eltern sehr schwer. Wenn Eltern trotz der festgestellten Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls ihres Kindes nicht selbst diese Entscheidung treffen können, wird das Familiengericht die Gefährdungsfeststellung überprüfen. Die Entscheidung für die Unterbringung in einer Pflegefamilie wird dann gegebenenfalls durch das Gericht auf andere Sorgeberechtigte übertragen.
Wie läuft die Vermittlung eines Pflegekindes ab?
Das Alter, der Entwicklungsstand und die besonderen Lebensumstände des Pflegekindes bestimmen den Ablauf des Vermittlungsprozesses.
Auch wenn der Pflegekinderdienst ständig Pflegefamilien sucht, kann die konkrete Vermittlung eines Pflegekindes in Ihre Familie einige Zeit dauern. Die MitarbeiterInnen sprechen Sie erst dann an, wenn sie davon ausgehen, dass Sie die geeignete Familie für das zu vermittelnde Pflegekind sind. Während dieser Wartephase wird der Pflegekinderdienst weiterhin Kontakt zu Ihnen halten.
Der Vermittlungsprozess ist abgeschlossen, wenn sich alle Beteiligten sicher sind (insbesondere das Pflegekind – abhängig vom Alter), dass sich das Kind in Ihre Familie integrieren wird. Während dieses Prozesses und der Gespräche werden Sie aktiv durch den Pflegekinderdienst unterstützt und betreut.
Wie lange die Annäherung zwischen Pflegefamilie und Pflegekind dauert, hängt vom Alter des Kindes und den familiären Hintergründen ab. Bei jüngeren Kindern kann diese Zeit wenige Tage oder Wochen, bei älteren Kindern mehrere Monate betragen.
Kann ich ein Kind und auch seine Eltern im Vorfeld der Vermittlung kennenlernen?
Wenn Sie im konkreten Einzelfall als geeignete Pflegefamilie ausgewählt wurden, wendet sich der Pflegekinderdienst mit Informationen über die Lebensgeschichte des Pflegekindes an Sie. Danach finden Gespräche mit den Herkunftseltern und mit dem Kind statt. Auf diese Weise bekommen Sie Gelegenheit, sich gegenseitig kennenzulernen. Die konkrete Ausgestaltung der Vermittlung in Form von Gesprächen und Kontakten mit dem Pflegekind verläuft abhängig vom Alter und der Lebenssituation des Kindes.
Die Entscheidung zur dauerhaften Betreuung darf nicht überstürzt getroffen werden. Nehmen Sie so viel Zeit wie nötig in Anspruch und stellen Sie alle Fragen, die Ihnen wichtig sind. Nur so kann die Grundlage für ein erfolgreiches Pflegeverhältnis geschaffen werden.
Wie verläuft der Beginn eines Pflegeverhältnisses?
Die Aufnahme in die Pflegefamilie ist für Kinder meist mit Angst und Unsicherheit verknüpft. Die Pflegekinder müssen sich mit neuen Bezugspersonen und neuen Abläufen auseinandersetzen. Eine intensive Betreuung und die Einführung von verlässlichen Tagesstrukturen, Normen und Ritualen sind daher grundlegende Voraussetzungen, damit das Pflegekind sich in Ihrer Familie wohlfühlt.
Einige Wochen nach der Aufnahme des Kindes in Ihre Familie wird in einem gemeinsamen Gespräch ein sogenannter Hilfeplan erstellt. Diese Hilfeplangespräche werden während der gesamten Dauer des Pflegeverhältnisses in etwa halbjährigem Rhythmus durchgeführt und dienen allen Beteiligten als Austausch- und Steuerungsinstrument.
Wie sehen die Umgangskontakte zu Eltern/-teilen aus?
Kinder haben das Recht, ihre Eltern, Großeltern, Geschwister und nahen Vertrauenspersonen zu sehen – grundsätzlich ohne Vorbedingung.
Der Pflegekinderdienst regelt unter Einbeziehung aller Beteiligter die Umgangskontakte zwischen dem Pflegekind und seinen Vertrauenspersonen. Zum Wohle des Kindes sollten alle Beteiligten versuchen, zu einer einvernehmlichen Lösung hinsichtlich des Umgangsrechts zu gelangen.
Die im Hilfeplan festgelegten Besuchskontakte sehen in jedem Fall unterschiedlich aus und können insofern auch nicht generell beschrieben werden. Sind sich alle Beteiligten noch unsicher über die Reaktionen des Kindes auf Kontakt hat der Pflegekinderdienst die Möglichkeit, diese Kontakte begleiten zu lassen. Gerade zu Beginn eines Pflegeverhältnisses ist dies häufig der Fall. Außerdem werden die Kontakte mit Ihnen vor und nach besprochen, um im Bedarfsfall auch kurzfristig veränderte Regelungen vornehmen zu können.
Kehrt das Pflegekind in jedem Fall zurück zu seiner leiblichen Familie?
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten.
Die weitaus meisten Pflegeverhältnisse sind langfristig angelegt und eine Rückführung findet nicht statt.
Bevor die Hilfe jedoch im Einzelfall beendet wird und das Kind zu seiner Herkunftsfamilie zurück geführt wird, vereinbart der Pflegekinderdienst in der laufenden Hilfeplanung mit Ihnen als Pflegefamilie und den Herkunftseltern gemeinsam einen genauen Ablauf dieser Rückführungsphase. Hierzu wird in der Regel der Fachdienst RüBe (Rückführungsbegleitung) hinzugezogen, der sich mit der Begleitung solcher Prozesse auskennt und die Fallsteuerung zusammen mit dem Pflegekinderdienst übernehmen würde. Es gehören dann insbesondere die Ausweitung von Besuchskontakten und die gemeinsame Vor- und Nachbesprechung dieser Kontakte zu den ständigen Themen in dieser Zeit. Im Mittelpunkt des Interesses aller Beteiligten steht auch hier das Kind. Das Tempo und die Dauer der Rückführungsphase wird allein dadurch bestimmt und kann somit nicht festgelegt werden.
Wie wird der Unterhalt des Pflegekindes sichergestellt?
Für Kinder und Jugendliche, die außerhalb ihrer Familie in Vollzeitpflege betreut werden, wird der Unterhalt vom Jugendamt in Form von "Pflegegeld" an die Pflegeeltern ausgezahlt.
Die Zahlung erfolgt in der Regel in monatlichen Pauschalbeträgen, die nach dem Alter des Kindes gestaffelt sind. Die Beträge enthalten die Kosten für den Sachaufwand und die Kosten der Pflege und Erziehung und sind aktuell:
Für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren: 951 Euro
Für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren: 1095 Euro
Für Kinder und Jugendliche von 12 bis unter 18 Jahren: 1231 Euro
Zusätzlich zu den monatlichen Pauschalbeträgen können einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Erstausstattung einer Pflegestelle, für wichtige persönliche Anlässe im Leben des Kindes oder für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes geleistet werden.
Zur genauen Höhe der Leistungen werden Sie im Vorfeld ausführlich vom Pflegekinderdienst informiert.