Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ehrenamtliche, die eine Tätigkeit in ihrem Verein ausüben, die die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erfordert, können dies im Landkreis Sigmaringen auch beim Jugendamt tun.

Dort wird das Führungszeugnis von einer verantwortlichen Person eingesehen. Wenn keine relevante Eintragung nach dem §72a SGB VIII vorhanden ist, wird eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.

Für den Verein ist dieser Weg allerdings keine Verwaltungsvereinfachung, weil die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung gleichermaßen dokumentiert werden muss wie die Einsichtnahme in das Führungszeugnis. Dennoch kann es eine Hilfe sein.

Bitte beachten Sie: Das Führungszeugnis darf auch bei der Vorlage im Jugendamt nicht älter als 3 Monate sein!

Und so geht´s:

Schicken Sie ihr Führungszeugnis per Post (es muss das Original sein, keine Kopie, kein Fax!) mit diesem Formular an:

Landratsamt Sigmaringen
Fachbereich Jugend
Frau Angelika Kaiserauer
Postfach 1462
72482 Sigmaringen
 
Sie erhalten dann ihr Führungszeugnis und die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post zurück.