Schutzkonzeptberatung

Vereine und Verbände in ganz Deutschland sind gemäß Kinderschutzgesetz verpflichtet, eine Vereinbarung zum Kinderschutz mit dem zuständigen Jugendamt abzuschließen. Ein besonders wichtiger Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Erstellung eines „Präventions- und Schutzkonzepts“ für den jeweiligen Verein oder Verband.

Aus Sicht von Kinderschutz-Expertinnen und -Experten stellt dieses Konzept das zentrale Instrument zum Schutz von Kindern und Jugendlichen dar. Es dient dazu, Risiken innerhalb des Vereins zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen festzulegen, um diese Risiken zu minimieren oder zu vermeiden. Außerdem werden Abläufe und Verfahren festgeschrieben, die im Ernstfall greifen sollen.

Von entscheidender Bedeutung ist dabei, dass ein solches Konzept nicht einfach von anderen Organisationen übernommen oder angepasst wird. Stattdessen sollte es individuell und gemeinsam mit den Verantwortlichen des Vereins entwickelt werden – mit einem klaren Blick auf die eigene Struktur, Abläufe und Zielgruppen. Nur so kann ein wirksamer und nachhaltiger Kinderschutz im Verein sichergestellt werden.

Um die Vereine und Verbände vor Ort zu unterstützen hat der Kinderschutzbund Baden-Württemberg sogenannte „Schutzkonzeptberater“ ausgebildet. Derzeit sorgt eine Landesförderung dafür, dass diese kostenlos für die Vereine und Verbände zur Verfügung stehen und durch den Prozess der Erstellung eines Schutzkonzeptes führen.

Wenn Sie Interesse an der Beratung durch eine/einen Schutzkonzeptberater/-in haben, fragen Sie dies über folgende Mailadresse an: schutzkonzeptberatung(at)lrasig.de

Wir vermitteln Sie weiter.