Kinder und Jugendliche sollen gesund und sicher aufwachsen, in Gruppen und Vereinen spielen, Sport treiben, Musik machen, sich im Tier- und Naturschutz engagieren, um nur einige Beispiele zu nennen. Sie müssen sicher sein können, dass dabei ihre Grenzen geachtet werden und ihr Vertrauen nicht missbraucht wird.
Eltern müssen darauf vertrauen können, dass die Personen, denen sie ihre Kinder für bestimmte Aktivitäten anvertrauen, die körperliche und seelische Gesundheit ihrer Schutzbefohlenen achten, bewahren und schützen.
Alle engagierten Menschen, die in Verbänden, Vereinen, kirchlichen und weltlichen Gruppen in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, tragen dafür Sorge, dass die jeweiligen Verantwortlichen und jeder Einzelne darauf bedacht ist, die Anforderungen an einen modernen Kinder- und Jugendschutz zu erfüllen.
Durch ein eigenständiges Präventionskonzept jedes Vereins bzw. Verbandes, d. h. durch eine Kultur des Hinsehens, des deutlich Machens von Umgangsregeln und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern, werden diejenigen abgeschreckt, die diese Anforderungen nicht erfüllen wollen oder können.
Darüber hinaus soll mit der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses der ehrenamtlich oder nebenberuflich in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Personen verhindert werden, dass Personen in Vereinen Einzug halten, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurden.
Durch eine Vereinbarung mit dem Jugendamt verpflichten sich Vereine und Verbände diese Anforderungen an den Kinderschutz zu gewährleisten.
Um eine Umsetzung dieser Maßgaben im Landkreis Sigmaringen möglichst praxisgerecht zu gestalten, wurde eine Arbeitsgruppe aus Kreisräten, Bürgermeistern, Vertreterinnen und Vertretern der Sportkreisjugend, der Bläserjugend, des Kreisjugendrings und der Kirchlichen Verbände, sowie aus Vertreterinnen und Vertretern des Fachbereichs Jugend beauftragt, geeignete Verfahren und Instrumente zu entwickeln.
Eine Handlungsempfehlung fasst die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zusammen.
Eltern müssen darauf vertrauen können, dass die Personen, denen sie ihre Kinder für bestimmte Aktivitäten anvertrauen, die körperliche und seelische Gesundheit ihrer Schutzbefohlenen achten, bewahren und schützen.
Alle engagierten Menschen, die in Verbänden, Vereinen, kirchlichen und weltlichen Gruppen in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, tragen dafür Sorge, dass die jeweiligen Verantwortlichen und jeder Einzelne darauf bedacht ist, die Anforderungen an einen modernen Kinder- und Jugendschutz zu erfüllen.
Durch ein eigenständiges Präventionskonzept jedes Vereins bzw. Verbandes, d. h. durch eine Kultur des Hinsehens, des deutlich Machens von Umgangsregeln und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern, werden diejenigen abgeschreckt, die diese Anforderungen nicht erfüllen wollen oder können.
Darüber hinaus soll mit der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses der ehrenamtlich oder nebenberuflich in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Personen verhindert werden, dass Personen in Vereinen Einzug halten, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurden.
Durch eine Vereinbarung mit dem Jugendamt verpflichten sich Vereine und Verbände diese Anforderungen an den Kinderschutz zu gewährleisten.
Um eine Umsetzung dieser Maßgaben im Landkreis Sigmaringen möglichst praxisgerecht zu gestalten, wurde eine Arbeitsgruppe aus Kreisräten, Bürgermeistern, Vertreterinnen und Vertretern der Sportkreisjugend, der Bläserjugend, des Kreisjugendrings und der Kirchlichen Verbände, sowie aus Vertreterinnen und Vertretern des Fachbereichs Jugend beauftragt, geeignete Verfahren und Instrumente zu entwickeln.
Eine Handlungsempfehlung fasst die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zusammen.