Offene Jugendarbeit
Offene Jugendarbeit findet in Jugendhäusern, Jugendtreffs oder anderen Räumlichkeiten statt. Jugendlichen wird die Möglichkeit geboten, sich zu treffen und eigene Ideen zu verwirklichen. Einige Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit werden von hauptamtlichem Personal betreut, es gibt aber auch die Möglichkeit von selbstverwalteten Treffs. Die Kinder- und Jugendagentur berät Städte und Gemeinden bei der Konzeption und Einrichtung Offener Jugendarbeit und koordiniert den Arbeitskreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Tätigkeitsfeld für den Landkreis.Übersicht der offenen Jugendarbeit im Landkreis Sigmaringen
Jugendbeteiligung
Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg schreibt seit 2015 die Beteiligung von Jugendlichen in einer Stadt/Gemeinde vor (§ 41a GemO). Die Beteiligung kann auf vielfältige Art und Weise erfolgen. Die Kinder- und Jugendagentur berät und begleitet Städte und Gemeinden bei der Einrichtung einer geeigneten Beteiligungsform und koordiniert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesem Tätigkeitsfeld im Landkreis tätig sind.Weitere Informationen zur Jugendbeteiligung im Landkreis Sigmaringen