Wir beraten Personen, Institutionen, Einrichtungen und Vereine zu den Themen der Jugendarbeit, des Jugendschutzes sowie der Suchtprävention.
Das Hauptziel der Suchtprävention ist die Stärkung der Persönlichkeit, um dadurch einen Suchtmittelmissbrauch oder sogar eine Suchterkrankung zu vermeiden. Die Ziele der Suchtprävention setzen an den Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren) an.
Zum Angebot
Das Jugendschutzgesetz hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit zu schützen. Das bedeutet, dass sich die Regelungen des Gesetzes weniger an die Jugendlichen selbst, sondern viel mehr an Gewerbetreibende, Veranstalter oder Eltern richten. Diese sind es auch, die bei einem Verstoß gegen das Gesetz belangt werden können - nicht die Jugendlichen! Die Regelungen im Detail sind am einfachsten über eine Grafik darstellbar.
Herunterladen: Jugendschutzgesetz (PDF)
Das Jugend- und Sozialforum hat 2006 eine Initiative gestartet, in der die Gemeinden und Städte auf einen einheitlichen Standard im Umgang mit dem Jugendschutz angehalten werden. Unter dem Titel „Festkultur“ wurde im ersten Teilprojekt ein
„Eckpunktepapier“ entwickelt, das (neben anderem) auch einen besseren Jugendschutz gewährleistet.
Das „Eckpunktepapier“ gilt seit Sommer 2007 als freiwillige Selbstverpflichtung für Feste im ganzen Landkreis. Im Jahr 2010 wurde das Papier wegen der Änderung der Sperrzeiten geändert.
Der zweite Baustein der „Festkultur“ ist das „FairFest“-Siegel, das Veranstaltungen heraushebt,
die sich intensiv um den Jugendschutz und die Gestaltung von Festen kümmern.
Der dritte Baustein ist der „PartyPass“, der die Einhaltung der Zeitgrenzen des Jugendschutzgesetzes gewährleistet:
www.partypass.de