Dienstleistung

Ambulante Dienste - Jugendhilfe durch selbstständig tätige Honorarkräfte

Durch die Koordination der ambulanten Dienste werden laufend studierte oder ausgebildete Fachkräfte im sozialpädagogischen Bereich gesucht, die selbstständig tätig sein möchten.

Honorarkräfte für die ambulante Jugendhilfe laufend gesucht!

Wir suchen laufend sozialpädagogische Fachkräfte, die sich vorstellen können, im Auftrag des Fachbereichs Jugend in der ambulanten Jugendhilfe selbstständig tätig zu sein.

Wenn Sie über eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium im oben genannten Bereich verfügen und Ihr eigener Chef sein möchten, dann informieren Sie sich hier und melden sich bei uns!

Gesucht werden Auftragnehmer für die folgenden Aufgabenbereiche:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe: Sie ist eine Hilfe, die sich auf die ganze Familie bezieht und eine Unterstützung der Eltern und eine Stärkung ihrer Erziehungskompetenz bewirken soll. Sie wendet sich an Eltern und bezieht in Absprache mit ihnen die Kinder und Jugendlichen sowie ggf. das nähere soziale Umfeld der Familie mit ein. Von anderen ambulanten Hilfearten unterscheidet sie sich im Wesentlichen durch die Fokussierung ihrer Angebote auf das Gesamtsystem Familie.
  • Erziehungsbeistandschaft: Dies ist eine Hilfe, die sich an das Kind oder den Jugendlichen, ggf. auch jungen Volljährigen richtet. In der Erziehungsbeistandschaft liegt das Hauptaugenmerk der Tätigkeit auf dem jungen Menschen sowie dessen Bedürfnissen und Schwierigkeiten, welche die Eltern mit ihren bisherigen erzieherischen Möglichkeiten nicht mehr hinreichend in Kooperation mit diesem bearbeiten können. Die Ressourcen des jungen Menschen, selbst Veränderungsprozesse vornehmen zu können, sollen hierbei besonders aktiviert und gestärkt werden.
  • Integrationshilfe: Bei seelisch behinderten oder von einer solchen Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen kann die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder diese Beeinträchtigung zu erwarten sein. So kann es durch einige störungsbedingte Verhaltensauffälligkeiten (z. B. beim Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, Autismus, etc.) zu schweren Integrationsproblemen innerhalb der Familie oder im sozialen Umfeld kommen, denen durch die Integrationshilfe begegnet werden soll. Die Integrationshelfer haben den Auftrag, die Selbstständigkeit des Kindes oder Jugendlichen zu fördern und die Begleitung Schritt für Schritt zurückzunehmen bis hin zu dem Ziel, die Begleitung durch die Integrationshelfer überflüssig werden zu lassen.
  • Integrationshilfe im Kindergarten: Die Fachkraft ermöglicht dem seelisch behinderten oder von einer solchen Behinderung bedrohten Kind eine selbst bestimmte Teilhabe am Kindergartenalltag. Im ständigen Austausch mit Kindergartenmitarbeitern und Eltern werden Probleme besprochen, Ziele gesetzt und überprüft.
  • Schulbegleitung: Besonders im Schulalltag sind seelisch behinderte Kinder und Jugendliche häufig in ihrer Teilhabe beeinträchtigt. Sie sind in der Situation im Klassen- / Schulverband häufig überfordert. Die Schulbegleitung filtert und strukturiert das schulische Umfeld des Kindes oder Jugendlichen, erklärt und übersetzt quasi die Lerninhalte und baut eine verlässliche Beziehung zum Schüler auf. Gleichzeitig sorgt der Schulbegleiter für den notwendigen Wissenstransfer zu Lehrern und Eltern bezüglich der jeweils spezifischen Störungsbilder und dem bestmöglichen Umgang damit.

Hier können Sie sich über die Konzeption tiefergehend informieren.

Bei Interesse melden Sie sich bitte unter den angegebenen Kontaktdaten direkt bei den Ambulanten Diensten.

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