Förderprogramm "ReStart Offene Jugendarbeit"
Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundes und der Länder kommt nun auch in der Offenen Jugendarbeit an. Der Landkreis darf insgesamt 38.582 € an die Offene Jugendarbeit vergeben. Der Fachbereich Jugend hat daraus nun das Förderprogramm „ReStart Offene Jugendarbeit“ gemacht. Beantragbar sind die Mittel ab sofort.
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Jugendarbeit, Ehrenamt, Servicestelle Jugendkultur und Jugendbeteiligung
Was wird gefördert?
- Beschaffungen und Aktivitäten in Jugendhäusern, Jugendtreffs und anderen offenen Einrichtungen.
- Personal- oder Honorarkosten nur dann, wenn es um zusätzliche Anteile geht.
- Der Antrag muss in direktem Zusammenhang mit der Arbeit in der Einrichtung stehen und den dort verkehrenden Jugendlichen zugutekommen.
- Die Zielrichtung muss mit dem „ReStart“ der Einrichtung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Verbindung stehen. Denkbar sind z.B. die Renovierung oder Neugestaltung der Einrichtung, (jungend)kulturelle Veranstaltungen, Verbesserung der Ausstattung der Einrichtung etc.
- Die Förderung ist eine Vollfinanzierung zu 100%. Die Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein.
Verfahren der Förderung
1. Tranche
Anträge bis zum 30.06.2022. Jede Einrichtung kann Anträge bis zur Antragssumme von 2500 € stellen. Für die hauptamtlich geführten Einrichtungen wird dieser Betrag bis 30.06.2022 reserviert.
Der Zuschuss ist nach Plausibilitätsprüfung und Vorlage der Rechnung(en) sofort auszahlbar. Wenn eine Vorleistung durch den Antragssteller nicht möglich ist werden individuelle Regelungen getroffen.
2. Tranche
Anträge ab dem 01.07.2022. Vergabe der Restmittel nach dem „Windhundprinzip“. D.h. wer zuerst beantragt bekommt den Zuschlag, keine Obergrenze, Auszahlung bis die Mittel erschöpft sind. Der Zuschuss ist nach Plausibilitätsprüfung und Vorlage der Rechnung(en) sofort auszahlbar. Wenn eine Vorleistung durch den Antragssteller nicht möglich ist werden individuelle Regelungen getroffen.
Nachweise Nach Abschluss der Aktivität bzw. Beschaffung müssen die Nachweise (Rechnungen) als Scan vom Original innerhalb von 4 Wochen vorgelegt werden. Alle Belege müssen bis zum 01.02.2023 vorliegen.